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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 29. Juni 2005, 16:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Riemausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 1.
1.
Billigungsbeschluss und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss, Aufhebungsbeschluss
Bebauungsplan Nr. 1952
Messestadt Riem
Werbeanlagen, Dachaufbauten,
Antennen und Satellitenempfangsanlagen
Paul-Wassermann-Straße östlich, Am Hüllgraben und
Paul-Henri-Spaak-Straße südlich, De-Gasperi-Bogen westlich
(Teiländerung der Bebauungspläne mit Grünordnung
Nr. 1728 a, Nr. 1728 b Teil 1, Nr. 1728 b Teil 2, Nr. 1728 c,
Nr. 1728 d Teil 1, Nr. 1728 f Teil 1 und Nr. 1850)
Stadtbezirk 15 Trudering-Riem
A. Billigungs- und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss
B. Aufhebungsbeschluss
Kurzinfo:
Anlass
Änderung bzw. Ergänzung der Satzungsbestimmungen der rechtsverbindli-chen Bebauungspläne mit Grünordnung Nr. 1728 a, Nr. 1728 b Teil 1, Nr. 1728 b Teil 2, Nr. 1728 c, Nr. 1728 d Teil 1, Nr. 1728 f Teil 1 und Nr. 1850 hinsichtlich Werbeanlagen, Dachaufbauten, Antennen und Satellitenempfangsanlagen.
Inhalte
Behandlungsvorschläge für die Äußerungen aus den Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, Entwurf der Begründung und der Satzung sowie der Begründung für die Aufhebung des nichtüberplanten Teilbereiches des Aufstellungsbeschlusses vom 23.06.2004.Mit diesem Bebauungsplan soll die Zulässigkeit von Werbeanlagen, Anten-nen und Satellitenempfangsanlagen sowohl für die Straßen- und Stadträu-me ¿innerhalb¿ der Messestadt als auch ¿ soweit sie nach ¿außen¿ wirken ¿ für die Stadtkanten, der jeweiligen städtebaulichen Situation entsprechend so geregelt werden, dass sich diese Anlagen in das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild einfügen.
Entscheidungsvorschlag
Der Bebauungsplan wird entsprechend dem Antrag der Referentin gebilligt mit Auftrag zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, vorbehalt-lich gemäß § 10 BauGB als Satzung erlassen und der nichtüberplante Teil-bereich des Aufstellungsbeschlusses vom 23.06.2004 aufgehoben.