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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 29. Juni 2021, 19:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
BA 12 - Vollgremium
Sitzungsort:
Oskar-von-Miller Gymnasium, Ungererstraße 191, 80805 München

TOP 4.

4.
(U) A ) Rahmenplan für das Gewerbeband Frankfurter Ring Bahngleisanlagen DB-Nordring (südlich), Ungererstraße (westlich), Frankfurter Ring (nördlich), Straße Am Oberwiesenfeld (östlich) - Rahmenplan Gewerbeband Frankfurter Ring - und Beschluss zur Aufstellung und (Teil-) Änderung von Bebauungsplänen Bahngleisanlagen DB-Nordring (südlich), Ungererstraße (westlich), Frankfurter Ring (nördlich), Am Nordring (östlich) - Frankfurter Ring - Ost - B) Anträge 1. Gewerbegebiete Relaunch Antrag Nr. 20-26 / A 00798 der CSU-Fraktion im Stadtrat vom 04.12.2020 2. Ein Jugendzentrum und eine Halle für Livekonzerte und Kulturveranstaltung im Gewerbeband am Frankfurter Ring Antrag Nr. 20-26 / B 01852 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 12 Schwabing - Freimann vom 23.02.2021 Stadtbezirke 11 Milbertshofen - Am Hart und 12 Schwabing - Freimann


20-26 / V 02177 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Entwicklung einer städtebaulichen Rahmenplanung für das bestehende Gewerbeband am Frankfurter Ring und Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für ein Teilgebiet des Frankfurter Rings Inhalt Vorstellung des Planungsanlasses und der Planungsziele sowie des Planungskonzepts, Darstellung des Planungsverfahrens, Ausführungen zur Ausgangslage Entscheidungsvorschlag 1. Der Vortrag der Referentin wird zur Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, einen Rahmenplan für das Gewerbeband am Frankfurter Ring zwischen Ungererstraße im Osten und der Straße Am Oberwiesenfeld im Westen zu erarbeiten und dem Stadtrat im Jahr nach der Beschlussfassung erneut zu berichten. 3. Für das im Übersichtsplan (Anlage 1) des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 17.11.2020, o. M., rot umrandete Gebiet zwischen Bahngleisanlagen DB-Nordring (südlich) Ungererstraße (westlich), Frankfurter Ring (nördlich), Am Nordring (östlich) ist ein neuer Bebauungsplan mit Grünordnung aufzustellen. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. 4. Den im Vortrag der Referentin unter Ziffer 5 dargelegten Planungszielen wird zugestimmt. 5. Mit diesem Aufstellungsbeschluss werden abweichend zur bisher üblichen Praxis nicht die geltenden Verfahrensgrundsätze der SoBoN (vom 26.07.2017) bei den zukünftigen Fortführungen der Bebauungsplanverfahren zur Anwendung kommen. Anwendung finden vielmehr diejenigen Verfahrensgrundsätze der SoBoN, die im Zeitpunkt künftiger Teil-Aufstellungsbeschlüsse, in denen die planerischen Ziele und der räumliche Geltungsbereich der jeweiligen Teilbebauungspläne konkretisiert werden, gelten. 6. Das Mobilitätsreferat wird gebeten, die Rahmenbedingungen für die verkehrliche Erschließung zu untersuchen und Lösungsmöglichkeiten in Abhängigkeit der formulierten Entwicklungsperspektiven zu entwickeln. 7. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.