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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 7. Juli 2021, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Altes Rathaus
TOP 2.
2.
Siemensallee (nördlich),
Baierbrunner Straße (westlich)
Grundstück Flurst. Nr. 501/67, Gemarkung Thalkirchen
- Hochhaus an der Baierbrunner Straße 54 -
A) Modifizierung der Planungsziele des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1930 vom 18.12.2013 Hofmannstraße (östlich), Gmunder Straße (südlich), Baierbrunner Straße (westlich), Siemensallee (nördlich), Gleisweilerstraße (östlich) und Aktualisierung des Strukturkonzeptes 2013
- Grundsatzbeschluss -
B) Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung
und
vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1930c
Siemensallee (nördlich),
Baierbrunner Straße (westlich)
- Aufhebung des Aufstellungs- und Einleitungsbeschlusses und
Verzicht auf Aufhebung des übergeleiteten Bebauungsplans gemäß § 173 Abs. 3 BBauG -
(Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom 16.12.2015)
C) Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2170
Siemensallee (nördlich),
Baierbrunner Straße (westlich)
- Aufstellungsbeschluss und Qualifizierung des Aufstellungsbeschlusses Nr. 1930 -
Kurzinfo:
Anlass
Änderung der Planungsgrundlagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 501/67, Gemarkung Thalkirchen, Hochhaus an der Baierbrunner Straße 54
Inhalt
- Sachstand und Beschlusslage;
- Änderung der Planungsziele des Aufstellungsbeschlusses Nr. 1930 und Aktualisierung des Strukturkonzeptes 2013 auf dem Flurstück Nr. 501/67, Gemarkung Thalkirchen – Hochhaus an der Baierbrunner Straße 54 -
- Rücknahme des Antrags auf vorhabenbezogenen Bebauungsplan und Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung und des qualifizierenden Einleitungsbeschlusses für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1930c vom 16.12.2015;
- Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes mit Grünordnung mit insbesondere folgenden Zielen:
- Erhalt von Gewerbe;
- Ergänzung durch Neubauten;
- Integration in den städtebaulichen und freiräumlichen Kontext;
- Schaffung attraktiver Freiflächen und Erhalt des Baumbestands;
- Wahrung des Fassadencharakters;
- Verträgliche und nachhaltige Bewältigung der entstehenden Verkehre.
- Beteiligung des Bezirksausschusses 19