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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 22. Juni 2005, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 3.
3.
Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung
- für die Jahresrechnungen 1999 bis 2003 der Landeshauptstadt München und der von ihr verwalteten rechtsfähigen Stiftungen (Sozial- und Jugendhilfebereich 1990 bis 2003)
- für die Jahresabschlüsse 1999 bis 2003 der Eigenbetriebe (Stadtentwässerungswerke 1993 bis 2003 ) und
- für die Jahresabschlüsse 1995 bis 2003 im städt. Krankenhausbereich
Kurzinfo:
Aufgrund der zum 01.08.2004 erfolgten Änderung des Art. 102 Abs. 3 GO braucht für die Erteilung der Entlastung die vorherige Durchführung der überörtlichen Rechnungsprüfung nicht mehr abgewartet werden.
Durch die Gesetzesänderung sind für die Erteilung der Entlastung nur mehr die Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung von Belang. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Sitzung am 03.05.2005 gegen die Entlastung keine Einwendungen erhoben.
Entscheidungsvorschlag: Erteilung der Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO