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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 6. Juli 2005, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 5.

5.
Mietverrechnung stadteigene und angemietete Verwaltungsgebäude; Verrechnungsmodell für stadteigene Verwaltungsgebäude (UA 0640) ab 2006

02-08 / V 06206 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass der Vorlage Änderung des Verrechnungsmodells von der Einheitsmiete zur objektbezogenen Kostenmiete für stadteigene Verwaltungs- gebäude des (UA 0640) ab 2006. Beibehaltung des Verfahrens bei angemieteten Verwaltungs-gebäuden. Inhalt der Vorlage Die seit Einführung der Einheitsmietverrechnung gewonnenen Erkenntnisse werden erläutert. Das daraus resultierende Rechnungsergebnis 2004 wird dargestellt. Die Anregungen der flächennutzenden Referate werden behandelt und die für den Wechsel der Verrechnungsmethode ausschlaggebenden Gründe werden beschrieben. Die Verrechnung einer objektbezogenen Kostenmiete für stadteigene Verwaltungsgebäude wird vorgestellt. Darüber hinaus wird dargelegt, warum das Verfahren für angemietete Verwaltungsgebäude unverändert bleiben soll. Die Übergabe von Büroflächen an die Referate wird in Form einer innerstädtischen Vereinbarung der sog. Überlassung geregelt. Entscheidungsvorschlag des Referenten Das Mietverrechnungsverfahren für stadteigene Verwaltungs-gebäude wird geändert. Eine objektbezogene Kostenmiete löst ab 01.01.2006 die Einheitsmiete ab. Das Verfahren für angemietete Verwaltungsgebäude bleibt unverändert bestehen. Als „stadtinterner Mietvertrag“ dient eine Überlassungsvereinbarung. Das Personal- und Organisationsreferat wird beauftragt die Mietverrechnung an Hand von Marktpreisen zu prüfen und zu bewerten.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag )