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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 6. Juli 2005, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 5.
5.
Mietverrechnung stadteigene und
angemietete Verwaltungsgebäude;
Verrechnungsmodell für stadteigene
Verwaltungsgebäude (UA 0640) ab 2006
Kurzinfo:
Anlass
der Vorlage
Änderung des Verrechnungsmodells von der Einheitsmiete zur
objektbezogenen Kostenmiete für stadteigene Verwaltungs-
gebäude des (UA 0640) ab 2006.
Beibehaltung des Verfahrens bei angemieteten Verwaltungs-gebäuden.
Inhalt
der Vorlage
Die seit Einführung der Einheitsmietverrechnung gewonnenen Erkenntnisse werden erläutert. Das daraus resultierende Rechnungsergebnis 2004 wird dargestellt. Die Anregungen der flächennutzenden Referate werden behandelt und die für den Wechsel der Verrechnungsmethode ausschlaggebenden Gründe werden beschrieben. Die Verrechnung einer objektbezogenen Kostenmiete für stadteigene Verwaltungsgebäude wird vorgestellt. Darüber hinaus wird dargelegt, warum das Verfahren für angemietete Verwaltungsgebäude unverändert bleiben soll. Die Übergabe von Büroflächen an die Referate wird in Form einer innerstädtischen Vereinbarung der sog. Überlassung geregelt.
Entscheidungsvorschlag des
Referenten
Das Mietverrechnungsverfahren für stadteigene Verwaltungs-gebäude wird geändert. Eine objektbezogene Kostenmiete löst ab 01.01.2006 die Einheitsmiete ab. Das Verfahren für angemietete Verwaltungsgebäude bleibt unverändert bestehen. Als „stadtinterner Mietvertrag“ dient eine Überlassungsvereinbarung. Das Personal- und Organisationsreferat wird beauftragt die Mietverrechnung an Hand von Marktpreisen zu prüfen und zu bewerten.