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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 16. September 2021, 19:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
BA 25 - Vollgremium
Sitzungsort:
Mensa GS/Mittelsschule Schrobenhausenerstr.17
TOP 66.
66.
Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 28.07.21:
(U) A. Novellierung der Sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) 2021
B. Anträge
1. Den Horizont erweitern – Sozialgerechte Bodennutzung und Bodenvorratspolitik anderer Städte vorstellen
Antrag Nr. 14-20 / A 04310 von der Fraktion DIE GRÜNEN/RL vom 20.07.2018
2. Mehr dauerhaft bezahlbarer Wohnraum III: Mit der neuen SoBoN mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen und dauerhaft sichern
Antrag Nr. 14-20 / A 06746 von der Fraktion DIE GRÜNEN/ROSA LISTE vom 11.02.2020
3. Mehr dauerhaft bezahlbares Wohnen
Antrag Nr. 14–20 / A 06968 von der SPD-Stadtratsfraktion vom 10.03.2020
4. SoBoN-Novelle 2020/2021: München braucht mehr geförderten Wohnraum
Antrag Nr. 20-26 / A 00707 von der Fraktion DIE LINKE./Die PARTEI vom 18.11.2020
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20-26 / A 01790 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
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20-26 / A 00707 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 04310 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 06968 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 06746 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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20-26 / A 01787 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
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20-26 / A 01777 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Fortschreibung der Sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN)
Anträge der Stadtratsfraktionen DIE GRÜNEN/ROSA LISTE, SPD und DIE LINKE./Die PARTEI
Inhalt
- Historie und Überblick über die SoBoN-Regelung 2017
- Die Münchener SoBoN im nationalen Städtevergleich
- Das Baukastenmodell – die SoBoN-Grundsätze 2021
- Die Angemessenheitsberechnung der neuen SoBoN
- Anwendungszeitpunkt der neuen Regelungen und Übergangsfälle
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschlag
1. Den im Vortrag der Referentinnen und des Referenten in Kapitel 7 und Anlage 6 dargestellten 100-Punkte-Baukastenmodell als neuem SoBoN-Modellsystem der Landeshauptstadt München wird zugestimmt.
2. Den in Kapitel 8 im Vortrag der Referentinnen und des Referenten dargestellten Änderung der Angemessenheitsberechnung der SoBoN wird zugestimmt.
3. Der Ergänzung der Voraussetzungen des preisgedämpften Mietwohnungsbaus nach
den üblichen Mietanpassungsregelungen entsprechend Ziffer 23 der Beschlussvorlage zu „Wohnen in München VI“ vom 15.11.2016 und Anlage 8, insbesondere
• Keine Erhöhung der Erstvermietungsmiete für 5 Jahre nach Erstbezug
• Mietanpassung frühestens ab dem 6. Jahr und dann nach Verbraucherpreisindex, höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
• 40 Jahre Bindungsdauer ohne Möglichkeit einer vorzeitigen Eigenbedarfskündigung
wird zugestimmt.
weiter siehe Vorlage