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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 29. September 2021, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Showpalast, Hans-Jensen-Weg 3, 80939 München

TOP 12.

12.
Baulandmobilisierungsgesetz – Darstellung der Änderungen des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung durch das Baulandmobilisierungsgesetz A) Baulandmobilisierungsgesetz – in Wahrheit ein Bauverhinderungsgesetz! Antrag Nr. 20-26 / A 00203 von der FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion vom 02.07.2020 B) Baulandmobilisierungsgesetz in der Landeshauptstadt München umsetzen Antrag Nr. 20-26 / A 01412 von der Stadtratsfraktion DIE LINKE. / Die PARTEI vom 07.05.2021 C) Baulandmobilisierungsgesetz rasch umsetzen – Freistaat in die Pflicht nehmen Antrag Nr. 20-26 / A 01483 von der SPD / Volt - Fraktion, Fraktion Die Grünen - Rosa Liste vom 20.05.2021


20-26 / V 01438 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Entscheidungsvorschlag 1. Die Ausführungen der Referentin zum neuen Baulandmobilisierungsgesetz werden zur Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten zu prüfen, wie und wo ein sektoraler Bebauungsplan erlassen werden kann und dem Stadtrat entsprechende Aufstellungsbeschlüsse vorzulegen. 3. Das Kommunalreferat wird gebeten, den Stadtrats mittels eines vorkaufsrechtlichen Grundsatzbeschlusses, in welchem über die künftige Praxis auch in Bezug auf die neu geschaffenen Vorkaufsrechtstatbestände entschieden wird, gesondert zu befassen. Diese Beschlussvorlage wird auch den durch die Gesetzesänderung ausgelösten Bedarf an Zuschaltungen finanzieller und personeller Ressourcen darlegen. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird mit der Erarbeitung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes zur Stärkung der Innenentwicklung als Pilotprojekt beauftragt. 5. Das Sozialreferat wird gebeten, eine gesonderte Beschlussvorlage in den Stadtrat einzubringen, in welchem die Einzelheiten in Bezug auf die Umsetzung des § 250 BauGB und seiner praktischen Auswirkung sowie der hierdurch ausgelöste Bedarf an zusätzlichen finanziellen und personellen Mitteln aufgezeigt werden. 6. Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich erneut bei der Bayerischen Staatsregierung für den Erlass der erforderlichen Rechtsverordnung/en auf den neuen Rechtsgrundlagen des Baugesetzbuches in der Fassung des Baulandmobilisierungsgesetzes einzusetzen. 7. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00203 der Stadtratsfraktion der .... vom 02.07.2020 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 8. Der Antrag Nr. 20-26 / A 01412 der ... ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 9. Der Antrag Nr. 20-26 / A 01483 der ... ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 10. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite )