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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 29. September 2021, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Showpalast, Hans-Jensen-Weg 3, 80939 München
TOP 5.
5.
Rufbereitschaft für Beschäftigte im handwerklichen Dienst der LH München;
Aufhebung der örtlichen Tarifvereinbarung Nr. A 12
Kurzinfo:
Die örtliche Tarifvereinbarung Nr. A 12 über die Regelung der Rufbereitschaft der Arbeiter*innen der LH München soll nach dem erfolgreichem Abschluss von Tarifverhandlungen auf örtlicher Ebene aufgehoben werden. Die Nachwirkung der öTV Nr. A 12 wird durch den Abschluss einer Neuregelung – geeint in einer neu konzipierten örtlichen Tarifvereinbarung Nr. C 90 (öTV Nr. C 90) – beseitigt.
Die öTV Nr. C 90 regelt die Aufhebung der öTV Nr. A 12 bei gleichzeitigem befristeten Besitzstand für das betroffene Bestandspersonal in regelmäßiger Rufbereitschaft, soweit diese durch die Aufhebung einen finanziellen Nachteil erfahren. Bei In Kraft Treten der öTV Nr. C 90 zum 01.10.2021 endet der Besitzstand nach fünf Jahren mit Ablauf des 30.09.2026, für dauerhaft bestellte Vorarbeiter*innen nach insgesamt acht Jahren mit Ablauf des 30.09.2029.