RIS Internet "TOP Download"
(Download erfolgte am 10.05.2024 06:51:36)
- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 13. Oktober 2021, 19:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
BA 22 - Vollgremium
Sitzungsort:
Schulcampus Freiham, Helmut-Schmidt-Allee 41 (Eingang Süd)
TOP 2.
2.
(U) Siedlungsschwerpunkt Freiham
Planung und Realisierung Landschaftspark in Abhängigkeit des Ausbaus der Bundesautobahn BAB A 99
• Sachstandsbericht
• Entscheidungsvorschlag zum weiteren Vorgehen
• Der Landschaftspark Freiham ist in der Größe zu bauen, wie den Bürgern versprochen
Empfehlung Nr. 14-20 / E 02592 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied am 28.05.2019
Stadtbezirk 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied
-
20-26 / A 01980 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 01984 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / E 02592 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Geplanter 6-streifiger Ausbau der Bundesautobahn BAB A 99 durch die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Planung des Siedlungsschwerpunkts Freiham, insbesondere des Landschaftsparks.
Inhalt
Im Bereich des Abschnittes Freiham Nord kommt es zu Flächenkonkurrenzen zwischen den Planungen der BAB A 99 und des Landschaftsparks, des Autobahnzubringers und der Landschaftsbrücken von Freiham Nord. Dies führt zu räumlichen Eingriffen in die Planungen, insbesondere des Landschaftsparks sowie zeitlichen Verzögerungen bei der Realisierung. In einem engen Abstimmungsprozess zwischen der Verwaltung und der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern konnten die Eingriffe in die Flächen des Landschaftsparks zumindest minimiert werden. Um zu einer für alle Belange vertretbaren und räumlich qualitätvollen Lösung zu gelangen, ist weiterhin eine enge Abstimmung der Beteiligten erforderlich. Unter Federführung des Referats für Stadtplanung und Bauordnung soll daher die enge Zusammenarbeit der Verwaltung mit der Autobahn GmbH des Bundes fortgeführt werden. Die zeitlichen Verzögerungen bei der Realisierung werden im städtischen Haushalt berücksichtigt.
Durch die vorgezogene Umsetzung eines ersten Bauabschnitts des Landschaftsparks im südlichen Bereich können nutzbare Freiflächen zeitnah zur Verfügung gestellt werden.