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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 12. Oktober 2021, 14:00 Uhr (Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Kreisverwaltungsausschuss
Sitzungsort:
Showpalast, Hans-Jensen-Weg 3, 80939 München

TOP 6.

6.
Winterstrand / Isarstrand im Winter 2021/2022

20-26 / V 04679 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Mit Schreiben vom 24.09.2021 beantragte die Urbanauten GbR die Durchführung einer Veranstaltung von 26.11.2021 bis 08.01.2022 in der städtischen Grünanlage auf der Bastion der Corneliusbrücke und auf Straßenbegleitgrün am Westufer der Isar zwischen Corneliusbrücke und Reichenbachbrücke. Die beantragte mehr als sechswöchige Veranstaltungsdauer entspricht nicht der für Grünanlagen und öffentlichen Verkehrsgrund üblicherweise genehmigungsfähigen Dauer, so dass das Kreisverwaltungsreferat eine mögliche Ausnahme unter den Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrates stellt. Inhalt In der Beschlussvorlage wird das Ergebnis der Prüfung auf Genehmigung vorgestellt. Dazu wird das Konzept der Veranstalterin und die Stellungnahmen der Fachdienststellen sowie der Bezirksausschüsse dargestellt. Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag • Das Kreisverwaltungsreferat wird ermächtigt, unter Berücksichtigung des Ergebnisses des noch durchzuführenden Anhörungsverfahrens eine Ausnahmegenehmigung nach der Grünanlagensatzung zur Nutzung der Bastion auf der Corneliusbrücke für die dargestellte Veranstaltung „Winterstrand 2021/22“ mit der Dauer von bis zu sechs Wochen und zwei Tagen im Winter 2021/22 mit den in der BV dargestellten Einschränkungen zu erteilen, soweit die Rechtslage und die infektiologische Situation dies zulassen. • Veranstaltungseinrichtungen des „Kulturstrandes 2021“ dürfen ausnahmsweise bis zum Beginn des „Winterstrandes 2021/22“ gesichert und verschlossen im Bereich der Corneliusbrücke gelagert werden, soweit sie für die Veranstaltung „Winterstrand 2021/22“ benötigt werden, nur mit unverhältnismäßig hohem (vor allem finanziellem) Aufwand beseitigt werden können und gleichzeitig keine erheblichen Behinderungen bzw. Störungen für Dritte bedeuten.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)