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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 12. Oktober 2021, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Kreisverwaltungsausschuss
Sitzungsort:
Showpalast, Hans-Jensen-Weg 3, 80939 München
TOP 4.
4.
Sicherung und Aufrechterhaltung der Brandmeldeanlagentechnik
Kurzinfo:
Anlass Zur Erfüllung Pflichtaufgabe nach dem ILSG, Brandmeldeanlagen zur Feuerwehralarmierung in der Integrierten Leitstelle aufzuschalten und zur Wahrung des kommunalrechtlichen Wirtschaftlichkeitsgrundsatz durch Einnahmenerzielung nutzt Branddirektion ein IT-basiertes Kommunikations- und Datenverarbeitungssystem, das alle mit der Alarmübertragung einhergehenden Aspekte–von der Datenübertragung über die Datenverarbeitung bis hin zur Gebührenabrechnung–abdeckt. Technische Entwicklung in allen Bereichen der Kommunikation und der Datenverarbeitung erfordert stetige Anpassung der Systeme in Bezug auf technische und organisatorische Belange.
Inhalt In der BV wird dargestellt welche zwingenden Aufgaben und Maßnahmen zur Pflichterfüllung umgesetzt werden müssen. Diese untergliedern sich in folgende vier Bereiche:
• Anpassung der Alarmübertragungsanlagen-Abrechnung (AÜA-Abrechnung), um die Gebühren auch nachhaltig abrechnen zu können
• Erweiterung der Alarmempfangs-Kapazitäten um auf die vermehrte Bautätigkeit in München reagieren zu können
• Not-Anbindung der Alarmübertragungseinrichtung (AÜE) an die Alarmempfangseinrichtung (AÜE), um auch bei Netzausfall eine Alarmierung sicherstellen zu können
• Dienstleistung für IP-Umstellung der AÜE, um die Umstellung auf ein zukunftssicheres System gewährleisten zu können.
Des Weiteren wird erläutert mit welchen Mehreinnahmen durch Umsetzung der Maßnahmen erreicht werden können. Aufgrund der möglichen Beeinflussung des Vergabeverfahrens ist die BV in einen öffentl und einen nichtöffentl Beschlussteil aufgeteilt. Der Bedarf ist im Hinblick auf Ziffer 7 des Eckdatenbeschlusses vom 28.07.2021 (Sitzungsvorlage- Nr. 20-26 / V 03492) unabweisbar.