RIS Internet "TOP Download"
(Download erfolgte am 18.07.2024 14:20:27)
- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 19. Juli 2005, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen) (ca.)
Gremium:
Bauausschuss
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal
TOP 13.
13.
Laimer Unterführung - "Umweltverbundröhre"
im 9. Stadtbezirk Neuhausen-/Nymphenburg
und 25. Stadtbezirk Laim
Projektkosten (Kostenobergrenze): 58,12 Mio E
Anteil LHM: 50,77 Mio. E
1. Bedarfs- und Konzeptgenehmigung
mit Darstellung des Finanzierungskonzeptes
2. Genehmigung zum Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung
3. Verzicht auf die Verfahrensstufe "Vorprojektgenehmigung"
4. Genehmigung zur vorgezogenen Ausführungsplanung
5. Änderung des Entwurfs des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2005 - 2009,
Investitionsliste 1, Unterabschnitt 6300 "Gemeindestraßen"
Kurzinfo:
Anlass
Planungen der DB ProjektBau GmbH für den Neubau der 2. S-Bahn-Stammstrecke mit geplantem Baubeginn 2006 und Grundsatzbeschluss des Stadtrates vom 28.07.2004, in dem das Baureferat beauftragt wurde, gemeinsam mit der DB ProjektBau GmbH die Genehmigungsplanung für die Umweltverbundröhre (UVR) und das zugehörige Finanzierungskonzept zu erstellen.
Inhalt
Der Beschluss stellt die Bedeutung der UVR im Zusammenhang mit dem DB-Projekt der 2. S-Bahn-Stammstrecke dar.
Es wird erläutert, welche Kosten der zeitgleiche Bau mit der 2. S-Bahn-Stammstrecke verursacht und wie sich diese auf die beteiligten Maßnahmenträger aufteilen.
Die Projektkosten betragen insgesamt 58,12 Mio. €, mit einem Anteil der LHM von 50,77 Mio. €.
Nach Berücksichtigung von Beteiligungen Dritter und der voraussichtlich zu erwartenden Förderung verbleibt bei der LHM ein
Finanzierungsanteil von 43,77 Mio. €.
Entscheidungsvorschlag
Die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung und die Genehmigung zum Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung werden erteilt.
Der Verkürzung des Verfahrens mit Verzicht auf die Verfahrensstufe Vorplanung wird zugestimmt.
Die Zustimmung für eine vorgezogene Ausführungsplanung wird erteilt.
Das Baureferat wird beauftragt, nach dem Planfeststellungs-
beschluss die Projektgenehmigung herbeizuführen.
Der Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2005 – 2009 wird geändert.