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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 9. November 2021, 19:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
BA 17 - Vollgremium
Sitzungsort:
Pfarrsaal der Königin des Friedens, Werinherstr. 50, 81541 München

TOP 4.

4.
(U) Sanierungsgebiet "Tegernseer Landstraße / Chiemgaustraße" Teilaufhebung der Sanierungssatzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Tegerseer Landstraße / Chiemgaustraße" Stadtbezirk 17 - Obergiesing-Fasangarten Stadtbezirk 18 - Untergiesing-Harlaching


20-26 / V 02530 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Die Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet „Tegernseer Landstraße / Chiemgaustraße“ sind im nun aufzuhebenden Teil (Anlage 4) so umfänglich erreicht, dass die Sanierung für diesen Bereich insgesamt als durchgeführt betrachtet werden kann. Der verbleibende Teil des Sanierungsgebiets (Anlage 3) wird als Sanierungsgebiet „Tegernseer Landstraße“ fortgeführt. Inhalt Die Ausgangslage, die wichtigen Sanierungsmaßnahmen und die im Rahmen der Sanierung erzielten Wirkungen im Sanierungsgebiet „Tegernseer Landstraße / Chiemgaustraße“ werden dargestellt. Der bestehende Treuhändervertrag mit der MGS wird angepasst. Ein kurzes Resümee über den Teilabschluss und die Ergebnisse der Sanierung entsprechend der externen Abschlussevaluation ist enthalten. Entscheidungsvorschlag Die als Anlage 5 beigefügte Satzung zur Teilaufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Tegernseer Landstraße / Chiemgaustraße“ wird beschlossen. Damit wird die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes für den Teilbereich (Anlage 4) aufgehoben. Der in Anlage 3 dargestellte Bereich bleibt als Sanierungsgebiet „Tegernseer Landstraße“ bestehen und somit weiterhin förmlich festgelegt. Die externe Abschlussevaluation wird zur Kenntnis genommen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bleibt beauftragt, die Gesamtprojektleitung und Koordination in Abstimmung mit den zuständigen Fachreferaten für das Sanierungsgebiet „Tegernseer Landstraße / Chiemgaustraße“ bis zur Teilaufhebung der Sanierungssatzung und für das verbleibende Sanierungsgebiet „Tegernseer Landstraße“ bis zu dessen ufhebung wahrzunehmen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung ... usw...