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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 24. November 2021, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Kreisverwaltungsausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 5.
5.
Freischankflächengebühren 2021 - Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt München (Sondernutzungsgebührensatzung – SoNuGebS – ) und weiteres Vorgehen bezüglich der Freischankflächen auf Parkständen bzw. in der seitlichen Ausdehnung über die Gebäudegrenze hinaus
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20-26 / A 01970 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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20-26 / A 02158 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
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20-26 / A 02162 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Inhalt
Die Gebühren für Freischankflächen sollen aufgrund der infektionsschutzrechtlichen Einschränkungen für die Gastronomie und der damit verbundenen Umsatzeinbußen für das Kalenderjahr 2021 auf Null reduziert werden. Ab 2022 werden wieder Gebühren in normaler Höhe erhoben.
Zudem wird der Stadtrat im Rahmen dieser Beschlussvorlage um Zustimmung gebeten, dem in Antragsziffer 6 der Vorlage Nr. 20-26/ V 00438 beschlossenen Auftrag, einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen bezüglich Parklets zu unterbreiten, erst im Rahmen einer seitens des Mobilitätsreferats gemeinsam mit dem Kreisverwaltungsreferat für das 1. Quartal 2022 geplanten, die Themen saisonale Straßenräume und Sommerstraßen umfassend behandelnden Beschlussvorlage nachzukommen.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
(-/-)
(-/-)
Entscheidungsvorschlag
1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen.
2. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt München (Sondernutzungsgebührensatzung – SoNuGebS – ) wird gemäß Anlage 1 beschlossen.
3. Der Stadtrat stimmt zu, dass das Kreisverwaltungsreferat im Rahmen der gemeinsam mit dem Mobilitätsreferat zu den Themen saisonale Stadträume, Sommerstraßen und Parklets für das 1. Quartal 2022 geplanten Beschlussvorlage zu den bisherigen Erkenntnissen bezüglich Parklets berichtet und einen Vorschlag zu deren dauerhafter Etablierung vorlegt.
4. Der Stadtratsantrag Nr. 20-26 / A 01970 vom 05.10.2021 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
5. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.