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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 24. November 2021, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Kreisverwaltungsausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 6.
6.
Folgebeschluss Soft- und Hardwaretausch der ILS und Not-ILS München
Kurzinfo:
Die Integrierte Leitstelle (ILS) und Not-ILS München werden im Verbund mit allen Leitstellen in Bayern betrieben. Das Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration hat eine Neuausschreibung des kompletten Einsatzleitsystems vorgenommen. Die Branddirektion ist daher gefordert, der vorgegebenen technischen Innovation zu folgen, um den gesetzlich vorgeschriebenen bayernweiten Verbund der Integrierten Leitstellen zu sichern.Anlass Die Integrierte Leitstelle (ILS) und Not-ILS München werden im Verbund mit allen Leitstellen in Bayern betrieben. Das Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration hat eine Neuausschreibung des kompletten Einsatzleitsystems vorgenommen. Die Branddirektion ist daher gefordert, der vorgegebenen technischen Innovation zu folgen, um den gesetzlich vorgeschriebenen bayernweiten Verbund der Integrierten Leitstellen zu sichern.
Inhalt:In der Beschlussvorlage wird dargestellt, welche organisatorischen Veränderungen und welcher Finanzmehrbedarf notwendig sind, um die Anforderungen umsetzen zu können.
Der Bedarf ist im Hinblick auf Ziffer 7 des Eckdatenbeschlusses vom 28.07.2021 (Sitzungsvorlage- Nr. 20-26 / V 03492) unabweisbar.
Gesamtkosten/Gesamterlöse:Die investiven und konsumtiven Kosten sind im nicht-öffentlichen Beschlussteil Nr. 20-26 / V 03881) dargestellt.
Entscheidungsvorschlag•Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, das Projekt nach Maßgabe der im nicht-öffentlichen Beschlussteil (Sitzungsvorlagen Nr. 20-26 / V 03881) beschlossenen finanziellen Rahmenbedingungen umzusetzen.
•Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die Refinanzierung gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration aktiv und mit Nachdruck zu betreiben, um so den städtischen Haushalt zu entlasten. Die Refinanzierung kann bis zu 70 Prozent des Gesamtbrutto betragen und wird erst am Ende der Maßnahme ca. 2027 durchgeführt.
•Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.