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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 25. November 2021, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Löwenbräukeller, Nymphenburger Straße 2, München (Stiglmaierplatz)
TOP 32.
32.
Vollzug der Naturschutzgesetze;
Verfahren zur Novellierung und Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes „Sportpark der Firma Siemens [...]“ zum neuen Landschaftsschutzgebiet „Landschaftspark Isar-Solln“ sowie
Erlass einer Verordnung über die einstweiligen Sicherstellung der Erweiterungsflächen zum Landschaftsschutzgebiet „Sportpark der Firma Siemens südlich der Siemensallee und das Waldstück südlich dieses Parkes“ („Erweiterungsflächen zum ehemaligen Siemens Sportpark“)
Anträge und Empfehlungen:
a) Landschaftsschutzverordnung "Landschaftspark Isar-Solln" endlich in Kraft setzen!Antrag Nr. 20-26 / A 00215 der Stadtratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI vom 07.07.2020
b) Landschaftsschutzgebiet Hermann-von-Siemens-Sportpark östlich und südlich
Antrag-Nr. 14-20 / B 02109 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 01.03.2016
c)
d)...
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20-26 / A 02059 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / B 02109 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / E 01457 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
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20-26 / A 00215 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / E 02502 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Bereits im Jahr 2007 wurde mit einem an der Eigenart des o.g. Landschaftsraumes ausgerichteten Verordnungsentwurf begonnen, welcher jedoch bisher aus verschiedensten Gründen nicht zum Abschluss gebracht werden konnte.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Untere Naturschutzbehörde, hat das Vorliegen zahlreicher Anträge und Empfehlungen daher zum Anlass genommen, das weitere Vorgehen im Verfahren zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebiets „Landschaftspark Isar-Solln“ erneut aufzugreifen.
Inhalt
Nach einer kurzen Darstellung der Ausgangslage sowie Gebietsbeschreibung werden die bisherigen Verfahrensschritte erläutert. Im Anschluss wird das weitere Vorgehen – Wiederholung des förmlichen Inschutznahmeverfahrens und einstweilige Sicherstellung der Erweiterungsflächen – dargestellt. Dem folgt eine Würdigung der im bisherigen Verfahren eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie die Beteiligung des Naturschutzbeirates. Abschließend werden die Anträge und Empfehlungen zur Thematik behandelt.