RIS Internet "TOP Download"
(Download erfolgte am 06.07.2024 03:20:19)
- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 24. November 2021, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Kreisverwaltungsausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 13.
13.
Personalbedarf ABH 2.QE - Parteiverkehrsbereiche
-
20-26 / A 02155 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Der Bundesgesetzgeber hat in den vergangenen Jahren mehrere Gesetze und Verordnungen erlassen, die zu einer Aufgabenmehrung bei der Ausländerbehörde geführt und in einzelnen Bereichen einen messbaren Personalmehrbedarf ausgelöst haben. Insbesondere die Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (BGBl. I vom 27.10.2015, Nr. 41, S. 1789 ff.) sowie die Verordnung zur Anpassung von aufenthalts- und personalausweisrechtlichen Vorschriften (BGBl. I vom 18.12.2019, Nr. 49, S. 2585) haben das Aufgabenspektrum der Ausländerbehörde insofern erweitert, als diese einen neuen Kund*innenkreis bedienen und zwingend strengere Verpflichtungen bei der Form der Erteilung von Aufenthaltstiteln („eAT statt Etikett“) erfüllen muss.
Inhalt
In dem Beschluss wird dargestellt, wie sich das Arbeitsaufkommen in der Ausländerbehörde infolge der genannten Verordnungen des Bundes erhöht hat und welcher Personalmehrbedarf notwendig ist, um die gesetzlichen Pflichtaufgaben zumindest dem Grunde nach erfüllen zu können und die Warte- und Bearbeitungszeiten nicht weiter ansteigen zu lassen.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
Die Kosten dieser Maßnahme betragen einmalig 20.000 € in 2022/ dauerhaft i.H.v. 709.300 € ab 2022, damit gesamt für 2022 i.H.v. 729.300 €.
Entscheidungsvorschlag
• Das Kreisverwaltungsreferat wird in Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsreferat beauftragt, die notwendigen Stellen einzurichten.
• Keine Aufnahme in die Beschlussvollzugskontrolle
Gesucht werden kann im RIS auch unter
Ausländerbehörde, § 26 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung, Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, Verordnung zur Anpassung von aufenthalts- und personalausweisrechtlichen Vorschriften, elektronischer Aufenthaltstitel, §§ 78, 78a AufenthG
Ortsangabe
Stadtgebiet München