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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Donnerstag, 9. Dezember 2021, 19:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
BA 16 - Vollgremium
Sitzungsort:
Kulturzentrum Trudering, Wasserburger Landstr. 32, 81825 München

TOP 1.

1.
(U) Schutzgebiete in der Landeshauptstadt München - Perspektiven -


20-26 / V 04468 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Inhalt Ausgangssituation und Überblick, geplantes Vorgehen bei der Ausweisung geschützter Landschaftsbestandteilen größer als 10 ha im Zuständigkeitsbe­reich der Regierung von Oberbayern, geplante Inschutznahmen von Landschaftsbestandteilen kleiner als 10 ha, Novellierung der Naturdenkmal­verordnung, Neuausweisung /Novellierung von Landschaftsschutzgebie­ten, Stadtratsanträge, Anträge von Bezirksausschüssen und Bürgerver­sammlungsempfehlung zu Schutzgebietsausweisungen Entscheidungsvorschlag Vom geplanten Vorgehen hinsichtlich der Novellierung der Landschaftsschutz­verordnung von 1964 sowie der geplanten Neuausweisung von Landschaftsschutzgebieten, sowie den Erläuterungen zum „Fahrplan“ wird Kenntnis genommen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bzw. ab 01.01.2022 zuständigkeitshalber das Referat für Klima- und Umweltschutz wird beauftragt, die Regierung von Oberbayern, höhere Naturschutzbehörde bei der Vorbereitung und Durchführung des formellen Verfahrens zur Ausweisung der beschriebenen geschützten Landschaftsbestandteile größer 10 ha umfassend zu unterstützen sowie die erforderlichen formellen Verfahren zur Inschutznahme der Landschaftsbestandteile bis einschließlich 10 ha durchzuführen und der Vollversammlung des Stadtrates zusammen mit der Würdigung der eingegangenen Anregungen und Bedenken zur Beschlussfassung vorzulegen. Es ergeht der Auftrag an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bzw. ab 01.01.2022 zuständigkeitshalber das Referat für Klima- und Umweltschutz, die förmlichen Inschutznahmeverfahren entsprechend den Ausführungen zu betreiben bzw. zum Abschluss zu bringen und die jeweiligen Landschaftsschutz­verordnungen der Vollversammlung des Stadtrates zusammen mit der Würdigung der eingegangenen Anregungen und Bedenken zur Beschlussfassung vorzulegen. Das Referat für Klima- und Umweltschutz wird aufgrund der Übertragung der Zuständigkeit für die Inschutznahmeverfahren ...