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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 14. Dezember 2021, 09:30 Uhr
(TO freigegeben) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Kreisverwaltungsausschuss
Sitzungsort:
Altes Rathaus
TOP 4.
4.
Personalbedarf 2. QE Bürgerbüro – eID-Karte für Unionsbürger*innen und Angehörige des
Europäischen Wirtschaftsraumes
-
20-26 / A 02154 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Inhalt
In der Beschlussvorlage wird dargestellt, welcher Personalmehrbedarf notwendig ist, um die Fallzahlensteigerung und qualitative Aufgabenmehrung, welche durch die Rechtsänderung ausgelöst wurde, abzufangen und eine Einschränkung des Terminangebotes für alle Dienstleistungen des Bürgerbüros zu verhindern.
Aufgrund der Haushaltskonsolidierung wird unabweisbarer Personalbedarf in Höhe von 4,5 VZÄ geltend gemacht, wobei die Verlängerung der Befristung von derzeit bis zum 31.12.2021 befristeten Stellen bis zum 31.12.2024 beantragt wird.
Gesamtkosten
Gesamterlöse
Durch die Maßnahme entstehen Personalkosten in Höhe 277.920 € jährlich von 2022 bis 2024. Daneben sind jährlich sonstige Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 3.600 € (Arbeitsplatzkosten) jährlich von 2022 bis 2024 sowie 457.554 € (Zahlungen an die Bundesdruckerei GmbH) jährlich ab 2022 zu tätigen.
Die Erlöse dieser Maßnahme betragen 640.544 € jährlich ab 2022.
Entscheidungsvorschlag
• Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die Befristung von 4,5 VZÄ von derzeit bis zum 31.12.2021 befristeten Stellen bis zum 31.12.2024 zu verlängern. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, den ermittelten Personalbedarf anhand von tatsächlichen Fallzahlen und Bearbeitungszeiten bis zum 31.12.2024 zu evaluieren.
• Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel sowie die zu erwartenden Erlöse im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für die Jahre 2022 ff. anzumelden.
• Keine Aufnahme in die Beschlussvollzugskontrolle