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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 15. Februar 2022, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 14.

14.
Änderung der Dult- und Christkindlmarkt- Gebührensatzung Berechnung für den Kalkulationszeitraum 2022 - 2025 Christkindlmarkt – Fristaussetzung zur Platzgelderhebung Antrag Nr. 20-26 / A 02115 von Herrn StR Manuel Pretzl und Herrn StR Thomas Schmid vom 12.11.2021, eingegangen am 12.11.2021 Christkindlmarkt – Aussetzung oder Reduktion des Mindeststandgeldes Antrag Nr. 20-26 / A 02123 von Herrn StR Manuel Pretzl und Herrn StR Thomas Schmid vom 15.11.2021, eingegangen am 15.11.2021


20-26 / V 04454 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Inhalt: Darstellung der Kosten und Erlöse für die kostenrechnenden Einrichtungen Dulten und Christkindlmarkt. Neukalkulation der Standgelder und Benutzungsgebühren entsprechend den Vorgaben des Revisionsamtes. Gesamtkosten/Gesamterlöse: . - . Entscheidungsvorschlag: Vom Vortrag wird Kenntnis genommen. Für 2022 soll keine Neuberechnung der Dult- und Christkindlmarktgebühren erfolgen, da auch in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie noch keine Planungssicherheit besteht. Der Übernahme eines strukturellen Defizits (nicht zahlungswirksam im Haushalt des RAW) für 2022 in (derzeit erwartet in Höhe von 81.000 €) für die Dulten und in Höhe der vollen Umlagekosten für die Christkindlmärkte 2021 und 2022 (derzeit erwartbar 467.000 € in 2021 sowie 440.000 € in 2022) durch die LHM als Beitrag zu den traditionellen Brauchtumsveranstaltungen wird zugestimmt. Die Anträge Nr. 20-26 / A 02115 vom 12.11.2021 und 20-26 / A 02123 vom 15.11.2021 von Herrn StR Manuel Pretzl und Herrn StR Thomas Schmid sind hiermit geschäftsord­nungsgemäß erledigt. Gesucht werden kann im RIS auch nach: Auer Dulten Christkindlmarkt Dult- und Christkindlmarkt-Gebührensatzung Ortsangabe: Mariahilfplatz, Marienplatz

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)