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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 20. Juli 2005, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 8.

8.
Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG); Novellierung des Landschaftsschutzgebietes "Nymphenburger Park mit Umgriff einschließlich des Nymphenburger Kanals samt der Nördlichen und Südlichen Auffahrtsallee und des Grünwaldparks"

02-08 / V 06541 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Anlass ist der geplante Erlass des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1925 "Nymphenburg Süd" entsprechend dem Aufstellungsbeschluss des Stadtrates vom 04.12.2002 Der Umgriff dieses Bebauungsplanes umfasst auch den Bereich des bestehenden Eisenbahnersportvereinsgeländes (ESV-Geländes) an der Winfriedstraße, welcher derzeit als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Zukünftig ist dieses Gelände zur Bebauung vorgesehen, so dass es erforderlich ist, die Grenzen des Landschaftsschutzgebiets ¿Nymphenburger Park ¿(§ 2 Abs. 1 Buchst. k Landschaftsschutzverordnung) den Planungsgegebenheiten anzupassen und für den betroffenen Bereich die Landschaftsschutzverordnung aufzuheben.Ferner bedarf die seit 1964 bestehende einheitliche Landschaftsschutzverordnung schrittweise einer Novellierung d.h. einer Anpassung des Verordnungstextes an den jeweiligen Landschaftsraum mit spezifischem Schutzzweck und daran angepassten Verboten. Inhalte Darlegung des Ergebnisses des Inschutznahmeverfahrens gemäß Art 46 Bayerisches Naturschutzgesetz und Erlass einer neuen Landschaftsschutzverordnung "Nymphenburg" ( siehe Anlage 1 und 2 der Beschlussvorlage ). Entscheidungsvorschlag Der Stadtrat stimmt der Würdigung der im Öffentlichkeitsverfahren vorgebrachten Anregungen und Bedenken zu.Die Verordnung der Landeshauptstadt München über das Landschaftsschutzgebiet "Nymphenburg" wird beschlossen.Gleichzeitig wird die Verordnung der

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag in der Fassung des HInweises/ der Ergänzung v.19.07.05)