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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 15. Dezember 2021, 19:00 Uhr (Niederschrift)
Gremium:
BA 05 - Vollgremium
Sitzungsort:
Black Box im Gasteig; Rosenheimer Str. 5, 81667 München

TOP 2.

2.
(E) + (U) Nutzung des Mariahilfplatzes zur Weihnachtszeit / Bespielung durch den Märchenbazar Empfehlung Nr. 20-26 / E 00092 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05-Au-Haidhausen am 08.07.2021 Weiterhin keine kommerzielle Nutzung des Mariahilfplatzes Empfehlung Nr. 20-26 / E 00106 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05-Au-Haidhausen am 08.07.2021 Nutzung des Mariahilfplatzes durch einen Konzertveranstalter abwenden Empfehlung Nr. 20-26 / E 00107 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05-Au-Haidhausen am 08.07.2021 Beteiligung der Bewohner bei der künftigen Nutzung des Mariahilfplatzes Empfehlung Nr. 20-26 / E 00104 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05-Au-Haidhausen am 08.07.2021 Sitzgelegenheiten am Mariahilfplatz schaffen Empfehlung Nr. 20-26 / E 00117 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05-Au-Haidhausen am 08.07.2021


20-26 / V 04565 (Typ: Beschlussvorlage BA) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
1. Von der Sachbehandlung - laufende Angelegenheit (§ 22 GeschO) - wird Kenntnis genommen. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 00092 und der Empfehlung Nr. 20-26 / E 00117 vom 08.07.2021 der Bürgerversammlung des 5. Stadtbezirkes Au-Haidhausen kann im Rahmen der vorstehenden Ausführungen entsprochen werden. 2. Von der Sachbehandlung - laufende Angelegenheit (§ 22 GeschO) - wird Kenntnis genommen. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 00106, der Empfehlung Nr. 20-26 / E 00107 und der Empfehlung Nr. 20-26 / E 00104 vom 08.07.2021 der Bürgerversammlung des 5. Stadtbezirkes Au-Haidhausen kann aufgrund der vorstehenden Ausführungen nicht bzw. nicht vollumfänglich entsprochen werden. 3. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00092, die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00117, die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00106, die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00107 und die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00104 vom 08.07.2021 der Bürgerversammlung des 5. Stadtbezirkes Au-Haidhausen sind damit gemäß Art. 18 Abs. 4 der Gemeindeordnung behandelt.