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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 15. Dezember 2021, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Showpalast, Hans-Jensen-Weg 3, 80939 München

TOP 20.

20.
Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtgebiet 04 Schwabing-West Satzungsbeschluss Satzung "Hohenzollernstraße" der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung "Hohenzollernstraße")

20-26 / V 04695 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Mit Ablauf des 31.01.2022 tritt die derzeit geltende Erhaltungssatzung „Hohenzollernstraße“ außer Kraft. Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 21.11.1996 wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, vor Ablauf von Geltungsdauern von Erhaltungssatzungen einen Neuerlass zu überprüfen. Inhalt Bekanntgabe des Untersuchungsergebnisses für den vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung untersuchten Bereich. Vorschlag zum Erlass der Erhaltungssatzung „Hohenzollernstraße“ Gesamtkosten/Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag 1. Die Satzung „Hohenzollernstraße“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Hohenzollernstraße“) wird in nachstehender Fassung befristet auf ein Jahr (s. Seiten 5-7) beschlossen. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Gesucht werden kann im RIS auch nach Aufwertung, Verdrängung, Gentrifizierung, Erhaltungssatzung, Milieuschutz, Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, § 172 BauGB Ortsangabe Stbz. 04 – Schwabing-West Agnesstraße – Keuslinstraße – Schleißheimer Straße – Zentnerstraße – Krumbacherstraße – Isabellastraße – Bauerstraße – Gentzstraße – Georgenstraße – Tengstraße

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)