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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 15. Dezember 2021, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Showpalast, Hans-Jensen-Weg 3, 80939 München
TOP 20.
20.
Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
im Stadtgebiet 04 Schwabing-West
Satzungsbeschluss Satzung "Hohenzollernstraße" der Landeshauptstadt München zur
Erhaltung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
(Erhaltungssatzung "Hohenzollernstraße")
Kurzinfo:
Anlass
Mit Ablauf des 31.01.2022 tritt die derzeit geltende Erhaltungssatzung „Hohenzollernstraße“ außer Kraft. Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 21.11.1996 wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, vor Ablauf von Geltungsdauern von Erhaltungssatzungen einen Neuerlass zu überprüfen.
Inhalt
Bekanntgabe des Untersuchungsergebnisses für den vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung untersuchten Bereich.
Vorschlag zum Erlass der Erhaltungssatzung „Hohenzollernstraße“
Gesamtkosten/Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschlag
1. Die Satzung „Hohenzollernstraße“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Hohenzollernstraße“) wird in nachstehender Fassung befristet auf ein Jahr (s. Seiten 5-7) beschlossen.
2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Aufwertung, Verdrängung, Gentrifizierung, Erhaltungssatzung, Milieuschutz, Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, § 172 BauGB
Ortsangabe
Stbz. 04 – Schwabing-West
Agnesstraße – Keuslinstraße – Schleißheimer Straße – Zentnerstraße – Krumbacherstraße – Isabellastraße – Bauerstraße – Gentzstraße – Georgenstraße – Tengstraße