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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 15. Dezember 2021, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Showpalast, Hans-Jensen-Weg 3, 80939 München
TOP 21.
21.
Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
im Stadtbezirk 03 – Maxvorstadt
a) Satzungsbeschluss Satzung „Maxvorstadt“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
(Erhaltungssatzung „Maxvorstadt“)
b) Ausverkauf der Maxvorstadt verhindern
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 02618 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 03 – Maxvorstadt vom 15.06.2021
c) Erhaltungssatzungen in der Maxvorstadt ausweiten
Antrag Nr. 20-26 / A 01825 von der Stadtratsfraktion DIE LINKE. / Die PARTEI vom 11.08.2021, eingegangen am 11.08.2021
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20-26 / B 02618 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
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20-26 / A 01825 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Die derzeit bestehende Erhaltungssatzung „Maxvorstadt“ tritt mit Ablauf des 10.02.2022 außer Kraft. Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 21.11.1996 wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, vor Ablauf von Geltungsdauern von Erhaltungssatzungen einen Neuerlass zu überprüfen.
Mit dem Antrag Nr. 14-20 / B 02618 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 03-Maxvorstadt vom 15.06.2021 wurde gefordert, bei der anstehenden Überprüfung die bestehenden Erhaltungssatzungsgebiete „Maxvorstadt“ und „Georgen-/Zentnerstraße/Josephsplatz“, (seit 2017 „Josephsplatz“) in unbefristete Erhaltungssatzungsgebiete umzuwandeln, weitere Teilbereiche im Umfeld der genannten Erhaltungssatzungen und das „Schönfeldviertel“ auf eine mögliche Ausweisung als Erhaltungssatzungsgebiet zu überprüfen.
Mit Antrag Nr. 20-26 / A 01825 der Stadtratsfraktionen DIE LINKE und Die Partei vom 11.08.2021 wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, für die gesamte Maxvorstadt zu prüfen, ob weitere Gebiete als die, die aktuell unter die Erhaltungssatzung fallen, durch eine Erhaltungssatzung geschützt werden können. Außerdem sollte geprüft werden, ob die Gebiete „Maxvorstadt“ und „Josephsplatz“ in ein großes, den Stadtbezirk umfassendes Gebiet, vereint werden können.
Inhalt
Bekanntgabe des Untersuchungsergebnisses für die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung untersuchten Bereiche.
Vorschlag zum Erlass der Erhaltungssatzung „Maxvorstadt“ befristet für ein Jahr.
Entscheidungsvorschlag
1. Die Satzung „Maxvorstadt“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Maxvorstadt“ wird in nachstehender Fassung (s. Seiten 12-14) beschlossen.
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