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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 15. Dezember 2021, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Showpalast, Hans-Jensen-Weg 3, 80939 München
TOP 28.
28.
Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM);
Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Entsorgung
von tierischen Nebenprodukten
Verordnung zur Änderung der Verordnung über den
Einzugsbereich der Tierkörperbeseitigung für das
Gebiet der Landeshauptstadt München
Kurzinfo:
Anlass
Ablauf der Verträge zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten
aus der Großviehschlachtung zum 31.03.2022
Inhalt
1. Ermächtigung des AWM zum Abschluss einer neuen Zweckver-
einbarung
2. Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Einzugsbe-
reich der Tierkörperbeseitigung für das Gebiet der Landeshaupt-
stadt München (LHM)
Gesamtkosten/Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschlag
1.Der Abfallwirtschaftsbetrieb München wird ermächtigt, mit dem
Zweckverband für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung
Plattling (ZTS) eine Zweckvereinbarung über den Transport und
die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (Schlachtabfälle
der Kategorien 1 und 2) im Bereich der Großviehschlachtung für
die Zeit vom 01.04.2022 bis 31.03.2030 mit Verlängerungsoption
bis 31.03.2034 abzuschließen.
2.Die Abrechnung erfolgt ausschließlich zwischen dem ZTS und
dem Betreiber der Großviehschlachtung im Schlachthof Mün-
chen, der Münchner Schlachthof Betriebs GmbH.
3.Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Ein-
zugsbereich der Tierkörperbeseitigung für das Gebiet der Lan-
deshauptstadt München wird gemäß Anlage 2 beschlossen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Rinderschlachtung, ZTS, Tierkörperbeseitigung, Entsorgung tieri-
scher Nebenprodukte, Schlachtabfälle, Zweckvereinbarung Groß-
viehschlachtung
Ortsangabe
Münchner Schlachthof Betriebs GmbH
Zenettistraße 10
80337 München