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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 15. Dezember 2021, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Showpalast, Hans-Jensen-Weg 3, 80939 München

TOP 28.

28.
Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM); Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Entsorgung von tierischen Nebenprodukten Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Einzugsbereich der Tierkörperbeseitigung für das Gebiet der Landeshauptstadt München

20-26 / V 04875 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Ablauf der Verträge zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten aus der Großviehschlachtung zum 31.03.2022 Inhalt 1. Ermächtigung des AWM zum Abschluss einer neuen Zweckver- einbarung 2. Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Einzugsbe- reich der Tierkörperbeseitigung für das Gebiet der Landeshaupt- stadt München (LHM) Gesamtkosten/Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag 1.Der Abfallwirtschaftsbetrieb München wird ermächtigt, mit dem Zweckverband für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung Plattling (ZTS) eine Zweckvereinbarung über den Transport und die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (Schlachtabfälle der Kategorien 1 und 2) im Bereich der Großviehschlachtung für die Zeit vom 01.04.2022 bis 31.03.2030 mit Verlängerungsoption bis 31.03.2034 abzuschließen. 2.Die Abrechnung erfolgt ausschließlich zwischen dem ZTS und dem Betreiber der Großviehschlachtung im Schlachthof Mün- chen, der Münchner Schlachthof Betriebs GmbH. 3.Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Ein- zugsbereich der Tierkörperbeseitigung für das Gebiet der Lan- deshauptstadt München wird gemäß Anlage 2 beschlossen. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Rinderschlachtung, ZTS, Tierkörperbeseitigung, Entsorgung tieri- scher Nebenprodukte, Schlachtabfälle, Zweckvereinbarung Groß- viehschlachtung Ortsangabe Münchner Schlachthof Betriebs GmbH Zenettistraße 10 80337 München

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)