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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 11. Januar 2022, 14:00 Uhr (TO freigegeben)
Gremium:
Kreisverwaltungsausschuss
Sitzungsort:
Videokonferenz

TOP 3.

3.
Umsetzungsprojekt HandyParken 3: Weiterentwicklung der Kontroll- und ErfassungsApp der Verkehrsüberwachung um Bußgeldverfahren und Anhaltungen

20-26 / V 04360 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass:Abteilung Verkehrsüberwachung des Kreisverwaltungsreferates (KVR-HA I/4) verfolgt und ahndet insbesondere Parkverstöße. Diese werden seit Anfang 2020 im Rahmen des von der MVG (ehemals SWM) realisierten Projektes HandyParken vollständig mittels Smartphones erfasst. Bereits am 09.11.2021 hat der Gesetzgeber die rechtssichere Neuveröffentlichung des Bußgeldkatalogs vollzogen. Dies hat nun zur Folge, dass eine erhebliche Anzahl bestehender Tatbestände, die bisher noch mit der bestehenden ErfassungsApp verarbeitet werden konnten, jetzt (wegen der deutlichen Erhöhung der Beträge) zu sog. Sofortanzeigen wurden. Diese können nun nicht mehr per App erfasst und anschließend in das IT Fachverfahren „KVU“ automatisch übernommen werden. Es handelt sich hierbei um jährliche Fallzahlen im 5 stelligen Bereich, die jetzt zusätzlich zunächst im Außendienst bei Wind und Wetter handschriftlich auf Papier erzeugt werden müssen, um die entsprechenden Daten dann erst im Innendienst per manueller Erfassung in das IT Fachverfahren zu übertragen. Inhalt: In Beschlussvorlage wird dargestellt, welcher einmaliger Finanzbedarf für die Weiterentwicklung der bestehenden Kontroll- und ErfassungsApp der Verkehrsüberwachung notwendig ist, um auch nach Einführung des neuen Bußgeldkatalogs mit erheblich höheren Bußgeldern die vom Außendienst der Verkehrsüberwachung festgestellten Parkverstöße auch weiterhin vollständig papierlos über die bestehenden Smartphones erfassen zu können. Das Projekt refinanziert sich deutlich bzw. verhindert sonst dauerhaft entstehende höhere Mindererlöse. Die Kosten dieser Maßnahme betragen einmalig ca. 895.000 € im Jahr 2022. Mit der Umsetzung der Maßnahme können ab 2022 dauerhaft ca. 8 Mio. € pro Jahr eingenommen werden. Ohne Realisierung der Maßnahme würden die künftig jährlich zu erzielenden Mehrerlöse dauerhaft um über 2,7 Mio € niedriger ausfallen.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (ohne Entscheidung)