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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 22. Februar 2022, 19:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
BA 07 - Vollgremium
Sitzungsort:
Sitzungssaal im Sozialbürgerhaus Meindlstraße 14, 81373 München
TOP 8.
8.
(U) „Holzwohnungsbau in München“
Zuschussprogramm für den Einsatz nachwachsender Rohstoffe im Mietwohnungsbau in Holzbauweise bzw. Holzhybridbauweise
Klimaschutz konkret
Projektförderung Holzbau des Freistaates auch bei GEWOFAG und GWG realisieren
Antrag Nr. 20-26 / A 01805 von Herrn StR Manuel Pretzl, Herrn StR Sebastian Schall, Frau StRin Dr. Evelyne Menges, Frau StRin Heike Kainz, Frau StRin Alexandra Gaßmann, Herrn StR Andreas Babor und Herrn StR Winfried Kaum vom 06.08.2021
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20-26 / A 01805 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung „Wohnungsbau in Holzbauweise“ vom 15.01.2020 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 16515) hat der Stadtrat der Landeshauptstadt München das Referat für
Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, ein Förderprogramm für die Holzbauweise im mehrgeschossigen Holzwohnungsbau aufzulegen, das sowohl Mustersiedlungen als auch Einzelprojekte unterstützt. Neben der
Erarbeitung eines Holzbauförderprogramms wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, den zweiten Realisierungsabschnitt Freiham Nord, das Kreativquartier, sowie die Bayernkaserne als weitere
Standorte für Holzbausiedlungen weiter zu verfolgen, geeignete Teilflächen für Vorhaben in Holzbauweise im Baugebiet Kleiberweg, Henschel- und Federseestraße für Baugenossenschaften auszuschreiben, sowie bei der Vergabe von städtischen Grundstücken 50 Prozent der Gebäude in Holzbauweise anzustreben.
Inhalt
In der Beschlussvorlage wird die Entwicklung und Ausgestaltung des neuen Zuschussprogramms „Holzwohnungsbau in München“ dargestellt.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
Gesamtkosten investiv: 60 Mio. € (2022 – 2027)
Gesamtkosten konsumtiv im Jahr 2022: 91.750 €, ab 2023 jährl: 89.750 €
Entscheidungsvorschlag
Den Förderrichtlinien für das Zuschussprogramm “Holzwohnungsbau in München“ wird zugestimmt. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die für die Haushaltsjahre 2022 - 2027 benötigten