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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 8. März 2022, 19:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
BA 21 - Vollgremium
Sitzungsort:
Grundschule Grandlstr. 5, 81247 München
TOP 12.
12.
Vollversammlung vom 02.02.22:
(U) Schutzgebiete in der Landeshauptstadt München
- Perspektiven -
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20-26 / A 02266 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
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20-26 / A 02203 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
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20-26 / A 02355 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Inhalt
Ausgangssituation und Überblick, geplantes Vorgehen bei der Ausweisung geschützter Landschaftsbestandteilen größer als 10 ha im Zuständigkeitsbereich der Regierung von Oberbayern, geplante Inschutznahmen von Landschaftsbestandteilen kleiner als 10 ha, Novellierung der Naturdenkmalverordnung, Neuausweisung /Novellierung von Landschaftsschutzgebieten, Stadtratsanträge, Anträge von Bezirksausschüssen und Bürgerversammlungsempfehlung zu Schutzgebietsausweisungen
Entscheidungsvorschlag
Vom geplanten Vorgehen hinsichtlich der Novellierung der Landschaftsschutzverordnung von 1964 sowie der geplanten Neuausweisung von Landschaftsschutzgebieten, sowie den Erläuterungen zum „Fahrplan“ wird Kenntnis genommen.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bzw. ab 01.01.2022 zuständigkeitshalber das Referat für Klima- und Umweltschutz wird beauftragt, die Regierung von Oberbayern, höhere Naturschutzbehörde bei der Vorbereitung und Durchführung des formellen Verfahrens zur Ausweisung der beschriebenen geschützten Landschaftsbestandteile größer 10 ha umfassend zu unterstützen sowie die erforderlichen formellen Verfahren zur Inschutznahme der Landschaftsbestandteile bis einschließlich 10 ha durchzuführen und der Vollversammlung des Stadtrates zusammen mit der Würdigung der eingegangenen Anregungen und Bedenken zur Beschlussfassung vorzulegen.
Es ergeht der Auftrag an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bzw. ab 01.01.2022 zuständigkeitshalber das Referat für Klima- und Umweltschutz, die förmlichen Inschutznahmeverfahren entsprechend den Ausführungen zu betreiben bzw. zum Abschluss zu bringen und die jeweiligen Landschaftsschutzverordnungen der Vollversammlung des Stadtrates zusammen mit der Würdigung der eingegangenen Anregungen und Bedenken zur Beschlussfassung vorzulegen.
Das Referat für Klima- und Umweltschutz wird aufgrund der Übertragung der Zuständigkeit für die Inschutznahmeverfahren ...