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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 9. März 2022, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 3.

3.
Erlass von Erhaltungssatzungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB Im Stadtbezirk 2 Ludwigsvorstadt - Isarvorstadt und Schwanthalerhöhe a) Satzungsbeschluss Erhaltungssatzung "Ludwigsvorstadt" der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung "Ludwigsvorstadt") b) Satzungsbeschluss Erhaltungssatzung "Schwanthalerhöhe" der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung "Schwanthalerhöhe") Stadtbezirk 02 - Ludwigsvorstadt -Isarvorstadt Stadtbezirk 08 - Schwanthalerhöhe

20-26 / V 05326 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Mit Ablauf des 02.05.2022 tritt die derzeit geltende Erhaltungssatzung „Ludwigsvorstadt/Schwanthalerhöhe“ außer Kraft. Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 21.11.1996 wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, vor Ablauf von Geltungsdauern von Erhaltungssatzungen einen Neuerlass zu prüfen, dementsprechend erfolgte die turnusmäßige Untersuchung des Erhaltungssatzungsgebietes und der benachbarten Bereiche. Inhalt Darstellung der Untersuchungsergebnisse: • Aufteilung der bisherigen Erhaltungssatzung „Ludwigsvorstadt/Schwanthalerhöhe“ aufgrund städtebaulicher und bevölkerungsstruktureller Verschiedenheit der Teilbereiche. • Unbefristeter Erlass der zwei neuen Erhaltungssatzungen „Ludwigsvorstadt“ und „Schwanthalerhöhe“. • Die zwei neuen Satzungen bilden den gesamten räumlichen Umgriff des bisherigen Erhaltungssatzungsgebietes „Ludwigsvorstadt/Schwanthalerhöhe“ ab. Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag 1. Die Satzung „Ludwigsvorstadt“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Ludwigsvorstadt“) wird in nachstehender Fassung (s. Seiten 26 – 28) beschlossen. 2. Die Satzung „Schwanthalerhöhe“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Schwanthalerhöhe“) wird in nachstehender Fassung (s. Seiten 26 - 28) beschlossen. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Gesucht werden kann im RIS auch nach Aufwertung, Verdrängung, Gentrifizierung, Erhaltungssatzung, Milieuschutz, Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, § 172 BauGB

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)