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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 23. März 2022, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Showpalast, Hans-Jensen-Weg 3, 80939 München
TOP 16.
16.
Erlass von Erhaltungssatzungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
Im Stadtbezirk 2 Ludwigsvorstadt - Isarvorstadt und Schwanthalerhöhe
a) Satzungsbeschluss Erhaltungssatzung "Ludwigsvorstadt" der Landeshauptstadt
München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
(Erhaltungssatzung "Ludwigsvorstadt")
b) Satzungsbeschluss Erhaltungssatzung "Schwanthalerhöhe" der Landeshauptstadt
München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
(Erhaltungssatzung "Schwanthalerhöhe")
Stadtbezirk 02 - Ludwigsvorstadt -Isarvorstadt
Stadtbezirk 08 - Schwanthalerhöhe
Kurzinfo:
Anlass
Mit Ablauf des 02.05.2022 tritt die derzeit geltende Erhaltungssatzung „Ludwigsvorstadt/Schwanthalerhöhe“ außer Kraft. Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 21.11.1996 wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, vor Ablauf von Geltungsdauern von Erhaltungssatzungen einen Neuerlass zu prüfen, dementsprechend erfolgte die turnusmäßige Untersuchung des Erhaltungssatzungsgebietes und der benachbarten Bereiche.
Inhalt
Darstellung der Untersuchungsergebnisse:
• Aufteilung der bisherigen Erhaltungssatzung „Ludwigsvorstadt/Schwanthalerhöhe“ aufgrund städtebaulicher und bevölkerungsstruktureller Verschiedenheit der Teilbereiche.
• Unbefristeter Erlass der zwei neuen Erhaltungssatzungen „Ludwigsvorstadt“ und „Schwanthalerhöhe“.
• Die zwei neuen Satzungen bilden den gesamten räumlichen Umgriff des bisherigen Erhaltungssatzungsgebietes „Ludwigsvorstadt/Schwanthalerhöhe“ ab.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/-
Entscheidungsvorschlag
1. Die Satzung „Ludwigsvorstadt“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Ludwigsvorstadt“) wird in nachstehender Fassung (s. Seiten 26 – 28) beschlossen.
2. Die Satzung „Schwanthalerhöhe“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Schwanthalerhöhe“) wird in nachstehender Fassung (s. Seiten 26 - 28) beschlossen.
3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Aufwertung, Verdrängung, Gentrifizierung, Erhaltungssatzung, Milieuschutz, Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, § 172 BauGB