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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 12. Mai 2022, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Sozialausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 2.
2.
Reform des Vormundschafts- und
Betreuungsrechts zum 01.01.2023
Personalbedarf der Betreuungsstelle zur
Erfüllung der zusätzlichen bzw. erweiterten
gesetzlichen Aufgaben nach dem neuen
Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
Kurzinfo:
Anlass
• Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
zum 01.01.2023 (BGBl. I 2021; S. 882 ff.)
• Aufgabenmehrung für die Betreuungsstelle durch die
anstehende Reform
Inhalt
• Neues Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) zur Rechtsstellung
und den Aufgaben der Betreuungs-
behörden, Betreuungsvereine, rechtlichen
Betreuer*innen sowie der Registrierung der Berufsbetreuer*innen
• Stellenbedarf
• Kosten und Finanzierung
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
• Die Kosten dieser Maßnahme betragen 102.203 Euro
im Jahr 2022 und dauerhaft 372.810 Euro ab 2023.
Entscheidungsvorschlag
• Zustimmung zu den vorgeschlagenen Personalzu-
schaltungen ab 2022 aufgrund der neuen bzw.
erweiterten Aufgaben der Betreuungsstelle ab 01.01.2023
• Bitte des Sozialreferates an Herrn Oberbürgermeister
Dieter Reiter, an den Freistaat Bayern heranzutreten und sich
dafür einzusetzen, um im Rahmen der
Konnexität einen Ersatz für die mit der Umsetzung der neuen bzw.
zusätzlichen Aufgaben nach dem Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
verbundenen, zusätzlichen Personal- und Sachkosten einzufordern.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
• Selbstbestimmung im Sinne Artikel 12 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
• Registrierungsverfahren
• Berufsbetreuer*innen
• andere Hilfen
• erweiterte Unterstützung
• Vereinsbetreuer*innen
• Ehrenamtliche Betreuer*innen
Ortsangabe
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