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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 30. März 2022, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 8.
8.
Erlass von Erhaltungssatzungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB in den Stadtbezirken 01 (Altstadt-Lehel) und 02 (Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt)
a) Satzungsbeschluss Satzung "Gärtnerplatzviertel" der Landeshauptstadt
München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
(Erhaltungssatzung "Gärtnerplatzviertel")
b) Satzungsbeschluss Satzung "Glockenbachviertel" der Landeshauptstadt
München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
(Erhaltungssatzung "Glockenbachviertel")
c) Die Stadt München verlängert und erweitert möglichst die Erhaltungssatzung Gärtnerplatz
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 03382 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 02 -
Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 07.12.2021
d) Erhaltungssatzung Gärtnerplatz- / Glockenbachviertel
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 03397 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 01 -
Altstadt-Lehel vom 14.12.2021
Stadtbezirk 01 - Altstadt-Lehel
Stadtbezirk 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt
-
20-26 / B 03382 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
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20-26 / B 03397 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Mit Ablauf des 20.05.2022 tritt die derzeit geltende Erhaltungssatzung „Gärtnerplatz-/Glockenbachviertel“ außer Kraft, daher erfolgte eine turnusmäßige Untersuchung des Erhaltungssatzungsgebietes und der benachbarten Bereiche.
Inhalt
Darstellung der Untersuchungsergebnisse:
• Aufteilung der bisherigen Erhaltungssatzung „Gärtnerplatz-/ Glockenbachviertel“ in zwei eigenständige Satzungen.
• Unbefristeter Erlass der neuen Erhaltungssatzung „Gärtnerplatzviertel“.
• Befristeter Erlass der neuen Erhaltungssatzung „Glockenbachviertel“ bis 20.11.2023.
• Die zwei neuen Satzungen bilden den gesamten räumlichen Umgriff des bisherigen Erhaltungssatzungsgebietes „Gärtnerplatz-/Glockenbachviertel“ ab. Zusätzlich konnte ein weiterer Block zur Erhaltungssatzung „Gärtnerplatzviertel“ neu aufgenommen werden.
Gesamtkosten/Gesamterlöse-/-
Entscheidungsvorschlag
1. Die Satzung „Gärtnerplatzviertel“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Gärtnerplatzviertel“) wird unbefristet beschlossen.
2. Die Satzung „Glockenbachviertel“ wird gemeinsam mit der Satzung „Dreimühlenstraße / Baldeplatz“ geprüft. Bis dahin wird die Satzung „Glockenbachviertel“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Glockenbachviertel“) befristet bis zum 20.11.2023 beschlossen.
3. Der Antrag Nr. 20-26 / B 03382 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 07.12.2021 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt.
4. Der Antrag Nr. 20-26 / B 03397 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 01 - Altstadt-Lehel vom 14.12.2021 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt.
usw