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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Montag, 4. April 2022, 19:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
BA 20 - Vollgremium
Sitzungsort:
Speisesaal Grundschule Am Hedernfeld 42-44
TOP 4.
4.
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 09.03.2022:
Vereinbarkeit von § 10 Abs. 3 und 4 der Satzung des Vereins zur Sicherstellung überörtlicher Erholungsgebiete in den Landkreisen um München e.V. mit dem Gebot der Haftungsbegrenzung gem. Art. 92 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GO – Prüfauftrag des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes aus dem Jahr 2013 / 2021
Kurzinfo:
Anlass
Prüfvermerk des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes aus dem Jahr 2013/2021
Inhalt
Der Bayer. Kommunale Prüfverband zweifelt die Vereinbarkeit des §10 Abs. 3 und 4 der Satzung des Erholungsflächenvereins mit Art. 92 Abs.1 Satz 1 Nr. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung an.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat dies geprüft und teilt die Einschätzung des Prüfverbandes.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse (-/-)
Entscheidungsvorschlag
Die LHM dringt im Vorstand des Erholungsflächenvereins auf eine Satzungsänderung, die die Vereinbarkeit mit der Gemeindeordnung sicherstellt und die Haftung nach BGB bzw. Vereinsrecht regelt.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Verein zur Sicherstellung überörtlicher Erholungsgebiete in den Landkreisen um München e.V., Erholungsflächenverein, Prüfauftrag, Satzung, Haftung
Ortsangabe --