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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 29. Juni 2022, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 14.
14.
Einführung eines alternativen Nutzungsmodells zur Bereitstellung von Kindertageseinrichtungen - auch für GWG und Gewofag
Antrag Nr. 20-26 / A 01200 von Herrn StR Alexander Reissl, Frau StRin Heike Kainz, Frau StRin Beatrix Burkhardt vom 18.03.2021, eingegangen am 18.03.2021
Alternatives Nutzungsmodell zur Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen in Wohnhäusern der städtischen Gesellschaften
Antrag Nr. 20-26 / A 01998 von Herrn StR Alexander Reissl, Frau StRin Heike Kainz, Herrn StR Andreas Babor, Herrn StR Michael Dzeba, Herrn StR Matthias Stadler, Frau StRin Beatrix Burkhardt vom 11.10.2021, eingegangen am 11.10.2021
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20-26 / A 01200 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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20-26 / A 01998 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Antrag Nr. 20-26 / A 01200 von Herrn StR Alexander Reissl, Frau StRin Heike Kainz, Frau StRin Beatrix Burkhardt vom 18.03.2021: Einführung eines alternativen Nutzungsmodells zur Bereitstellung von Kindertageseinrichtungen - auch für GWG und Gewofag
Antrag Nr. 20-26 / A 01998 von Herrn StR Alexander Reissl, Frau StRin Heike Kainz, Herrn StR Andreas Babor, Herrn StR Michael Dzeba, Herrn StR Matthias Stadler, Frau StRin Beatrix Burkhardt vom 11.10.2021, eingegangen am 11.10.2021: Alternatives Nutzungsmodell zur Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen in Wohnhäusern der städtischen Gesellschaften
Inhalt
Darstellung der Argumente der städtischen Wohnungsbaugesellschaften die für eine grundsätzliche Beibehaltung des bisherigen Teileigentumsmodells sprechen.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse ./.
Entscheidungsvorschlag
1. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften GEWOFAG und GWG wenden bei der Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen in ihren Wohnhäusern das bislang praktizierte Teileigentumsmodell an.
2. In speziell gelagerten Einzelfällen, etwa bei schlüsselfertigen Ankäufen im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen mit Dritten, können die städtischen Wohnungsbaugesellschaften GEWOFAG und GWG das alternative Kita-Nutzungsmodell in Anspruch nehmen, sofern sich dies wirtschaftlich vorteilhafter gestaltet.
3. Die Stadtratsanträge Nr. 20-26 / A 01200 vom 18.03.2021 und Nr. 20-26 / A 01998 vom 11.10.2021 sind damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Alternatives Kita-Nutzungsmodell für SoBoN-Bestandshalter*innen; Antrag Nr. 20-26 / A 01200 vom 18.03.2021; Nr. 20-26 / A 01998 vom 11.10.2021
Ortsangabe ./.