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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 25. Mai 2022, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 5.

5.
Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB in den Stadtbezirken 03 (Maxvorstadt) und 04 (Schwabing-West) a) Satzungsbeschluss Satzung „Maxvorstadt / Josephsplatz“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Maxvorstadt / Josephsplatz“) b) und c) BA-Antrag, StR-Antrag Stadtbezirk 03 Maxvorstadt Stadtbezirk 04 Schwabing West


20-26 / V 05949 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Mit Ablauf des 20.07.2022 tritt die geltende Erhaltungssatzung „Josephsplatz“ außer Kraft. Mit Ablauf des 31.01.2023 tritt die Erhaltungssatzung „Maxvorstadt“ außer Kraft. Es fand eine gemeinsame Prüfung beider Erhaltungssatzungsgebiete statt. Inhalt Darstellung der Untersuchungsergebnisse: • Unbefristeter Erlass der neuen Erhaltungssatzung „Maxvorstadt / Josephsplatz“. • Die neue Erhaltungssatzung „Maxvorstadt / Josephsplatz“ umfasst die Umgriffe der ehemaligen Erhaltungssatzungen „Maxvorstadt“ und „Josephsplatz“ sowie zusätzlicher Bereiche im 3. und 4. Stadtbezirk. Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag • Die Satzung „Maxvorstadt / Josephsplatz“ der Landeshaupt-stadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Maxvorstadt / Josephsplatz“) wird unbefristet beschlossen. • Der Antrag Nr. 20-26 / B 03382 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 07.12.2021 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. • Der Antrag Nr. 20-26 / B 03397 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 01 - Altstadt-Lehel vom 14.12.2021 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. • Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Gesucht werden kann im RIS auch nach Aufwertung, Verdrängung, Gentrifizierung, Erhaltungssatzung, Milieuschutz, Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, § 172 BauGB Ortsangabe Maxvorstadt; Nymphenburger Str., Gabelsbergerstr., Luisenstr., Maßmannstr., Lothstr., Barer Str., Nordendstr., Georgenstr., Adelheidstr..

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)