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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 31. Mai 2022, 19:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
BA 07 - Vollgremium
Sitzungsort:
Sitzungssaal im Sozialbürgerhaus Meindlstraße 14, 81373 München

TOP 5.

5.
(U) Tiny Houses temporär ermöglichen Antrag Nr. 20-26 / A 00598 von der Fraktion Die Grünen - Rosa Liste, SPD / Volt - Fraktion vom 29.10.2020, eingegangen am 30.10.2020 Kleinstgrundstücke für Tiny Houses und Mikro-Living nutzen Antrag Nr. 20-26 / A 01460 von der Stadtratsfraktion DIE LINKE. / Die PARTEI vom 18.05.2021, eingegangen am 19.05.2021


20-26 / V 04258 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Die Stadtratsfraktionen Die Grünen - Rosa Liste und SPD / Volt haben am 29.10.2020 den Antrag Nr. 20-26 / A00598 (Anlage 1) gestellt. Im Antrag wird die Stadtverwaltung aufgefordert, die temporäre Aufstellung von Tiny Houses als besondere Wohnform zur Zwischennutzung auf städtischen und privaten Grundstücksflächen zu ermöglichen. Im Antrag A 01460 von der Fraktion DIE LINKE. / Die PARTEI vom 18.05.2021 wird gefordert, dass die Stadt für eigene Kleinstgrundstücke Bebauungspläne aufstellt, so dass die Flächen mit Tiny Houses oder Modularbauten genutzt werden können, sowie einen ökologischen Vergabekatalog der Bewerbenden erstellt. Die Grundstücke sollen im Erbbaurecht oder zur Miete vergeben werden. Inhalt In der Beschlussvorlage werden die rechtlichen Rahmenbedingungen zu Tiny Houses erläutert. Es wird eine Informationskampagne durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Lokalbaukommission vorgeschlagen, um private Interessenten zu informieren und zu unterstützen. Es sollen keine Bebauungspläne für Tiny Houses auf städtischen Kleinstgrundstücken aufgestellt werden. Um alternativen Wohnformen ein Plattform zu bieten, soll ein Pilotprojekt zur Zwischennutzung auf städtischen Bauflächen etabliert werden. Entscheidungsvorschlag 1. Vom Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen, wonach die im Antrag 20-26 / A 00598 geforderte temporäre Aufstellung von Tiny Houses als Zwischennutzung von städtischen und privaten Flächen und die im Antrag 20-26 /A 0140 geforderte Nutzung von Kleinstgrundstücken für Tiny Houses und Mikro-Living geprüft wurde. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, ein Informations- und Beratungsangebot gemäß Ziffer 3 des Vortrags der Referentin zu etablieren. 3. Das Kommunalreferat wird gebeten, mit Unterstützung des Referats für Stadtplanung und Bauordnung eine gemäß Ziffer 5 des Vortrags der Referentin geeignete Fläche für die Etablierung eines Pilotprojektes...