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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 27. Juli 2022, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 13.

13.
Erlass von Erhaltungssatzungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB in den Stadtbezirken 04 (Schwabing West) und 12 (Schwabing-Freimann) a) Satzungsbeschluss Satzung „Pündterplatz“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Pündterplatz“) b) Satzungsbeschluss Satzung „Hohenzollernstraße“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Hohenzollernstraße“) c) und d) BV Empfehlung und StR-Antrag Stadtbezirk 04 Schwabing West Stadtbezirk 12 Schwabing-Freimann


20-26 / V 06395 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Mit Ablauf des 10.08.2022 tritt die derzeit geltende Erhaltungssatzung „Pündterplatz / Bonner Platz“ außer Kraft, daher erfolgte eine turnusmäßige Untersuchung des Erhaltungssatzungsgebietes und der benachbarten Bereiche. Inhalt Darstellung der Untersuchungsergebnisse: • Unbefristeter Erlass der neuen Erhaltungssatzung „Pündterplatz“. • Die neue Erhaltungssatzung „Pündterplatz“ umfasst den Umgriff der ehemaligen Erhaltungssatzung „Pündterplatz / Bonner Platz“, einen Teilbereich der bisherigen Erhaltungssatzung „Hohenzollernstraße“ sowie weitere Bereiche im 4. Stadtbezirk. • Verkleinerung und befristeter Erlass der veränderten Erhaltungssatzung „Hohenzollernstraße“ mit Geltungsdauer bis 31.01.2023 Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag 1. Die Satzung „Pündterplatz“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Pündterplatz“) wird in nachstehender Fassung (s. Seiten 24-26) beschlossen. 2. Die Satzung „Hohenzollernstraße“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Hohenzollernstraße“) wird in nahestehender Fassung letztmalig befristet bis 31.01.2023 (s. Seiten 27-29) beschlossen, eine Verlängerungsmöglichkeit wird vor ihrem Auslaufenlassen nicht erneut geprüft. 3. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 02355 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 04 Schwabing West vom 15.11.2018 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 4. Der Antrag Nr. 20-26 / A 02507 der Stadtratsfraktion DIE LINKE. / Die PARTEI vom 11.03.2022 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)