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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 26. Juli 2022, 19:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
BA 12 - Vollgremium
Sitzungsort:
Freizeittreff Freimann, Burmesterstraße 27, 80939 München
TOP 4.
4.
(U) Erlass von Erhaltungssatzungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB in den Stadtbezirken 04 (Schwabing West) und 12 (Schwabing-Freimann)
a) Satzungsbeschluss Satzung „Pündterplatz“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Pündterplatz“)
b) Satzungsbeschluss Satzung „Hohenzollernstraße“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Hohenzollernstraße“)
c) und d) BV Empfehlung und StR-Antrag
Stadtbezirk 04 Schwabing West
Stadtbezirk 12 Schwabing-Freimann
-
14-20 / E 02355 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 02507 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Mit Ablauf des 10.08.2022 tritt die derzeit geltende Erhaltungssatzung „Pündterplatz / Bonner Platz“ außer Kraft, daher erfolgte eine turnusmäßige Untersuchung des Erhaltungssatzungsgebietes und der benachbarten Bereiche.
Inhalt
Darstellung der Untersuchungsergebnisse:
• Unbefristeter Erlass der neuen Erhaltungssatzung „Pündterplatz“.
• Die neue Erhaltungssatzung „Pündterplatz“ umfasst den Umgriff der ehemaligen Erhaltungssatzung „Pündterplatz / Bonner Platz“, einen Teilbereich der bisherigen Erhaltungssatzung „Hohenzollernstraße“ sowie weitere Bereiche im 4. Stadtbezirk.
• Verkleinerung und befristeter Erlass der veränderten Erhaltungssatzung „Hohenzollernstraße“ mit Geltungsdauer bis 31.01.2023
Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/-
Entscheidungsvorschlag
1. Die Satzung „Pündterplatz“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Pündterplatz“) wird in nachstehender Fassung (s. Seiten 24-26) beschlossen.
2. Die Satzung „Hohenzollernstraße“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Hohenzollernstraße“) wird in nahestehender Fassung letztmalig befristet bis 31.01.2023 (s. Seiten 27-29) beschlossen, eine Verlängerungsmöglichkeit wird vor ihrem Auslaufenlassen nicht erneut geprüft.
3. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 02355 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 04 Schwabing West vom 15.11.2018 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt.
4. Der Antrag Nr. 20-26 / A 02507 der Stadtratsfraktion DIE LINKE. / Die PARTEI vom 11.03.2022 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.