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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 13. September 2022, 19:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
BA 13 - Vollgremium
Sitzungsort:
Gehörlosenzentrum, Lohengrinstr. 11, 81925 München

TOP 2.

2.
(U) Vereinsgründung von "Stadt und Land München Ost e.V." (Zusatzname Ostallianz)

20-26 / V 06651 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Vereinsgründung von „Stadt und Land München Ost e.v.“ (Zusatzname Ostallianz) Inhalt Die gute Zusammenarbeit zwischen der Landeshauptstadt und den Umlandgemeinden der Landkreise München und Ebersberg (Anzing, Aschheim, Feldkirchen, Finsing, Forstinning, Haar, Kirchheim b. München, Markt Schwaben, Pliening, Poing, Vaterstetten) soll über einen eingetragenen Verein gefestigt und weiter intensiviert werden. Gesamtkosten/ Gesamterlöse Gesamtkosten ab 2022 25.000 € p.A. Entscheidungsvorschlag 1. Der Stadtrat nimmt vom Sachvortrag Kenntnis und beschließt vorbehaltlich der Genehmigung der Finanzierung des Vereinsbeitrags ab 2023 im Rahmen des Eckdatenbeschlusses den Beitritt der Landeshauptstadt München zum zu gründenden Verein „Stadt und Land München Ost e.V.“. Der Zweck des Vereins ist die städte- und gemeindeübergreifende Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Regionalentwicklung zur Umsetzung gemeinsamer Ziele und Maßnahmen im Raum München Ost. Der Verein finanziert sich durch Beiträge der Mitgliedskommunen. Frau Stadtbaurätin Prof. Dr. (Univ. Florenz) Merk wird ermächtigt, entsprechende Erklärungen zur Gründung des Vereins und zur Eintragung in das Vereinsregister abzugeben. Bei Mitgliederversammlungen wird die Landeshauptstadt München durch Herrn Oberbürgermeister oder zwei aus den Fraktionen zu benennenden Stadträt*innen gemäß dem Berechnungsverfahren Hare-Niemeyer oder von bis zu zwei per Vollmacht zu benennenden Dienstkräften des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vertreten. Entscheidungsvorschlag 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, im Verein „Stadt und Land München Ost e.V.“ mitzuarbeiten und sich aktiv in den Prozess der interkommunalen Zusammenarbeit einzubringen. Das Mobilitätsreferat ist weiterhin eng an dem Prozess zu beteiligen und wird bei mobilitätsrelevanten Fragen um aktive Mit- und Zuarbeit gebeten. usw