HINWEIS:

Auf Mobilgeräten (Android/IOS) können aus Sicherheitsgründen keine externen Dateien geladen werden, daher funktionieren die Links zu den Dokumenten nicht! Bitte öffnen Sie diese direkt aus einem Dateibrowser.

Außerdem können auf Grund dessen auch keine Style-Anweisungen und Icons geladen werden, somit ist die Darstellung unvollständig.

RIS Internet "TOP Download"

(Download erfolgte am 10.06.2024 07:56:46)
- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 12. Oktober 2022, 14:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Bildungsausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 1.

1.
Verstetigung und weitere Ausweitung der Bedarfsorientierten Budgetierung (BoB) an Beruflichen Schulen

20-26 / V 07303 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Die Bildungsberichterstattung der vergangenen Jahre, dass ein Teil der Schüler*innen der beruflichen Schulen, die durch große Heterogenität geprägt sind, eine zusätzliche Förderung benötigen, um ihren Bildungsweg erfolgreich abschließen zu können. Hinzu kommen die negativen Folgen der Corona-Pandemie, die bei vielen Schüler*innen zu unterschiedlichen kognitiven wie auch psychisch-emotionalen Defiziten geführt haben. Beiden Problemfelder soll mit diesem Stadtratsbeschluss begegnet werden Gesamtkosten/Gesamterlöse: Personalkosten: • bis zu 502.873 € einmalig in 2023 • bis zu 2.011.491 € einmalig in 2024 • bis zu 3.017.236 € jährlich befristet von 2025 bis 2027 • bis zu 2.388.645 € einmalig in 2028 • bis zu 1.508.618 € dauerhaft ab 2029 Sachmittel in Höhe von bis zu 300.000 € befristet von 2023 bis 2025 Entscheidungsvorschlag: Ausweitung um Kapazitäten in Höhe von 350 LWStd. in QE4, also 14,58 VZÄ (gerundet 14,6 VZÄ) sowie um eine zusätzliche Entfristung bereits bestehender Kapazitäten in Höhe von 350 LWStd. in QE4, d. h. ebenso 14,58 VZÄ (gerundet 14,6 VZÄ). Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die von 2023 bis einschließlich 2025 befristet erforderlichen Sachmittel in Höhe von jährlich 300.000 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023 anzumelden. Die LWStd. werden vorrangig wie im Ausgangsbeschluss von 2018 für die entsprechende Schulart verwendet. Sollte dies in einem Schuljahr nicht möglich sein, werden die verbleibenden LWStd. durch den Geschäftsbereich Berufliche Schulen auf die anderen beruflichen Schulen, auch schulartübergeifend, verteilt. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Bedarfsorientierte Budgetierung, Heterogenität, Ortsangabe: -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)