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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 21. September 2022, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 5.
5.
Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich III/30
Machtlfinger Straße (östlich), Boschetsrieder Straße (südlich), Geisenhausenerstraße (westlich), Helfenriederstraße (nördlich)
Billigungsbeschluss und vorbehaltlich endgültiger Beschluss
Stadtbezirk 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln
Kurzinfo:
Anlass
Das Planungsgebiet liegt im 19. Stadtbezirk Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln. Im Rahmen des Beschlusses vom 15.05.2019 (Sitzungsvorlagen Nr. 14-20 / V 14503) wurde vom Stadtrat der Landeshauptstadt München das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, den Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung zu ändern und gleichzeitig einen Bebauungsplan mit Grünordnung aufzustellen. Aufgrund der Aufgabe der gewerblichen Nutzungen im Planungsgebiet bietet sich die Chance, dieses Planungsgebiet städtebaulich und landschaftsplanerisch neu zu ordnen und ein attraktives und gemischtes Quartier in Obersendling zu entwickeln. Im Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung soll der Planungsbereich zukünftig als Gewerbegebiete (GE), Gemischte Bauflächen (M) und als Allgemeine Grünfläche (AG) dargestellt werden.
Entscheidungsvorschlag
1. Die Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich III/30 Machtlfinger Straße (östlich), Boschetsrieder Straße (südlich), Geisenhausenerstraße (westlich), Helfenriederstraße (nördlich) nach dem Plan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 28.06.2021 (Anlage 1) wird gebilligt.
2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung samt Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen.
3. Die Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich III/30 Machtlfinger Straße (östlich), Boschetsrieder Straße (südlich), Geisenhausenerstraße (westlich), Helfenriederstraße (nördlich) nach dem Plan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 28.06.2021 (Anlage 1) wird endgültig beschlossen.
4. Der endgültige Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung unter Ziffer 3 ergeht unter dem Vorbehalt einer erneuten ...