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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 21. September 2022, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 6.

6.
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2139 Machtlfinger Straße (östlich), Boschetsrieder Straße (südlich), Geisenhausenerstraße (westlich), Helfenriederstraße (nördlich) (Teiländerung der Bebauungspläne Nrn. 410, 1070) -Billigungsbeschluss und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss- Stadtbezirk 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln


20-26 / V 07149 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Inhalt Darstellung des Planungsstandes und der Änderungen seit dem Workshop; Satzung und Begründung zum Bebauungsplan mit Grünordnung, dabei insbesondere Festsetzung von fünf Gewerbegebieten (GE 1 mit GE 5), einem Urbanen Gebiet (MU), einem Kerngebiet (MK)und integrierten Kindertageseinrichtungen als Gemeinbedarf. Das MU besteht aus den Teilgebieten MU (1), MU (2), MU (3) und MU (4). Darstellung der Äußerungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie des Bezirksausschusses 19 mit Stellungnahme der Verwaltung. Entscheidungsvorschlag Beschlussfassung über die zustimmende Kenntnisnahme der Ausführungen zum Planungsstand unter Buchstabe A) des Vortrags. Beschlussfassung, dass den Äußerungen aus der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, den Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Punkt B entsprochenwerden klann. Der Stellungnahme des Bezirksausschusses 19 kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Punkt C des Vortrages entsprochen werden. Billigung des Entwurfs des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2139 mit dem Auftrag zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, sobald der städtebauliche Vertrag rechtswirksam zustande gekommen ist, seitens der Eigentümerin alle vereinbarten Sicherheiten gestellt, die Grundbucheintragungen an ihrer endgültigen Rangstelle im Grundbuch eingetragen sind oder entsprechende Bestätigungen vorgelegt wurden (Notarbestätigung). Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2139 wird gemäß § 10 BauGB als Satzung erlassen unter Vorbehalt einer erneuten Beschlussfassung nur bei fristgerecht eingehenden Anregungen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Gesucht werden kann im RIS auch nach RIS, Stadtrat, Beschlüsse, Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2139, Machtlfinger Straße

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)