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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 18. Oktober 2022, 09:30 Uhr (Niederschrift)
Gremium:
Kreisverwaltungsausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 3.

3.
Verband der bayerischen Leitstellenbetreiber Mitgliedschaft als Gründungsmitglied

20-26 / V 07511 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Inhalt Unter maßgeblicher Beteiligung und Mitgliedschaft der Landeshauptstadt München soll ein Verband aller Leitstellenbetreiber Bayerns gegründet werden. Die Verbandsorganisation und Systematik der Zusammenarbeit werden in einer Satzung festgelegt. Die Gründe für die nötige Ablösung der ARGE-KommILS durch den Verband werden dargestellt: Die Neugründung dient der Harmonisierung der heterogenen bayerischen Leitstellenlandschaft mit dem Zweck, die Interessen der ILS-Betreiber als Mitglieder nach Außen verbindlich zu vertreten, als auch deren interne Zusammenarbeit besser zu steuern und zu unterstützen. Alle ILS Betreiber beteiligen sich intensiv in sog. Sachgebieten an der fachlichen Arbeit und entwickeln eine abgestimmte einheitliche Haltung aller bayerischen ILSen zu den Fachthemen. Der neue Verband wird sich mit den bestehenden Verbands- Gremien- und Behördenstrukturen vernetzen. Gesamtkosten/ Gesamterlöse Mit diesem Beschluss werden keine Finanzmittel geltend gemacht. Die Mitgliedsbeiträge werden aus dem vorhandenen Budget finanziert. Erlöse können über die jährlichen Entgeltverhandlungen mit den Krankenkassen als Kostenträger des Rettungsdienstes verhandelt werden. Diese finden jedoch erst am Jahresende statt, so dass konkrete Angaben zur Höhe derzeit noch nicht gemacht werden können. Die erzielten Ergebnisse gehen jedoch in die Entgeltabrechnung mit ein und werden so im Einnahmehaushalt verbucht. Entscheidungsvorschlag • Der Mitgliedschaft der Landeshauptstadt München im Verband Bayerischer Leitstellenbetreiber wird zugestimmt. Die Branddirektion wird beauftragt eine geeignete Vertretung zu benennen, die auch eine mögliche Vorstandsposition im Verband bekleiden kann sowie diese mit den erforderlichen Vollmachten auszustatten. • Keine Aufnahme in die Beschlussvollzugskontrolle

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)