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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 18. Oktober 2022, 19:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
BA 18 - Vollgremium
Sitzungsort:
Gaststätte Gartenstadt, Naupliastraße 2, 81547 München
TOP 4.
4.
(U) Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2159
der Landeshauptstadt München
Theodolindenstraße (westlich) und
Seybothstraße (südlich)
(Teilaufhebung der Bebauungspläne Nr. 672 und Nr. 424)
- Grundschule Klinikum Harlaching -
- Billigungs- und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss -
Stadtbezirk 18 Untergiesing - Harlaching
Kurzinfo:
Anlass
Grundlage ist der vom Stadtrat gefasste Beschluss zur Aufstellung und (Teil-)Änderung von Bebauungsplänen im Rahmen der Schulbauoffensive (SBO) vom 19.02.2020 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/ V 15933) für insgesamt sieben Schulstandorte; u.a. für die Flächen westlich der Theodolindenstraße und östlich der Seybothstraße für einen
Gemeinbedarfsstandort für Schule, Erziehung und Sport.
Entscheidungsvorschlag
1. Den Äußerungen aus der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Punkt A des Vortrages entsprochen werden.
2. Den Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Punkt B des Vortrages entsprochen werden.
3. Der Stellungnahme des Bezirksausschusses 18 kann nur nach Maßgabe des Vortrages unter Punkt C des Vortrages entsprochen werden.
4. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2159 für den Bereich Theodolindenstraße (westlich) und Seybothstraße (südlich), Plan vom xxx und Text sowie die dazugehörige Begründung werden gebilligt.
5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
6. Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2159 wird gemäß §10 BauGB als Satzung erlassen. Ihm wird die nachfolgende Begründung beigegeben.
7. Dieser Satzungsbeschluss ergeht unter Vorbehalt einer erneuten Beschlussfassung nur bei fristgerecht eingehenden Anregungen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
8. Das Baureferat und das Kommunalreferat werden gebeten, die unter Ziffer 10 der Begründung genannten erforderlichen baulichen und verkehrsordnenden Maßnahmen einzuleiten und diese Maßnahmen rechtzeitig vor der Inbetriebnahme der Schulen umzusetzen
9. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.