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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 30. November 2022, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 24.

24.
Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich VI/35 Truderinger Straße (südlich), Roßsteinstraße (westlich), Schwanhildenweg (östlich) Endgültiger Beschluss Stadtbezirk 14 Berg am Laim

20-26 / V 07136 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung ist die Schaffung von Wohnbauflächen und ergänzender Nutzungen unter Berücksichtigung der erforderlichen sozialen Infrastruktur sowie einer ausreichenden Ausstattung mit Grün- und Freiflächen. Wichtiges landschaftsplanerisches Ziel ist die Freihaltung und Aufwertung der Grün- und Freiflächen im Bereich des ehemaligen Rosenheimer Bahndamms, des freizulegenden Hachinger Bachs sowie der Übergeordneten Grünbeziehung im Bereich der "Tangente T5 Ost". Mit der vorliegenden Flächennutzungsplan-Änderung werden die planungsrechtlichen Grundlagen für die o.g. Entwicklung geschaffen. Inhalte Erläuterung der Planung und Würdigung der Anregungen im Zuge der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs.  2 BauGB sowie § 4a Abs. 3 BauGB. Gesamtkosten/ Gesamterlöse - / - Entscheidungsvorschlag 1. Die Anregungen aus den Beteiligungsverfahren können nur nach Maßgabe der Ausführungen im Vortrag der Referentin unter Ziffer 4 berücksichtigt werden. 2. Die Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den BereichVI/35 Truderinger Straße (südlich), Roßsteinstraße (westlich), Schwanhildenweg (östlich) nach dem Plan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 14.03.2019 (Anlage 1) wird endgültig beschlossen. Gesucht werden kann im RIS auch nach Flächennutzungsplan, Truderinger Straße, Roßsteinstraße, Schwanhildenweg Ortsangabe Truderinger Straße (südlich), Roßsteinstraße (westlich), Schwanhildenweg (östlich)

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlusssseite)