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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Donnerstag, 10. November 2022, 09:30 Uhr (Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Kommunalausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 4.

4.
Reform der Grundsteuer; Einsatz von Leiharbeitskräften im Bewertungsamt - Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Umsetzung des Eckdatenbeschlusses 2023 (KOMR-58)

20-26 / V 07763 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Der Bayerische Landtag hat am 23.11.2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz (BayGrStG) verabschiedet und den 01.01.2022 als neuen steuerlichen Haupt- feststellungszeitpunkt festgesetzt. Die daraus resultierende Aufga- benmehrung im Bewertungsamt - Geschäftststelle des Gutachter- ausschusses soll durch Leiharbeitskräfte kompensiert werden, für die zusätzlich Mittel benötigt werden. Inhalt Darstellung der Auswirkungen der Aufgabenmehrung durch den neuen Hauptfeststellungszeitpunkt bei der Geschäftsstelle des Gut- achterausschusses. Ausweitung des Budgets für Sachkosten zur Beschäftigung von Leiharbeitskräften. Gesamtkosten/Gesamterlöse einmalig 2023: 200.000 € Entscheidungsvorschlag Beschäftigung von Leiharbeitskräften bzw. Zustimmung zur Aus- weitung des Budgets für Sachkosten für Dienstleistungen. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Hauptfeststellungszeitpunkt, Grundsteuer, Grundsteuerreform, Leiharbeitskraft, Gutachterausschuss Ortsangabe - / -

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)