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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 10. November 2022, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Kommunalausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 4.
4.
Reform der Grundsteuer;
Einsatz von Leiharbeitskräften im Bewertungsamt -
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Umsetzung des Eckdatenbeschlusses 2023
(KOMR-58)
Kurzinfo:
Anlass
Der Bayerische Landtag hat am 23.11.2021 zur Neuregelung der
Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz (BayGrStG)
verabschiedet und den 01.01.2022 als neuen steuerlichen Haupt-
feststellungszeitpunkt festgesetzt. Die daraus resultierende Aufga-
benmehrung im Bewertungsamt - Geschäftststelle des Gutachter-
ausschusses soll durch Leiharbeitskräfte kompensiert werden, für
die zusätzlich Mittel benötigt werden.
Inhalt
Darstellung der Auswirkungen der Aufgabenmehrung durch den
neuen Hauptfeststellungszeitpunkt bei der Geschäftsstelle des Gut-
achterausschusses. Ausweitung des Budgets für Sachkosten zur
Beschäftigung von Leiharbeitskräften.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
einmalig 2023: 200.000 €
Entscheidungsvorschlag
Beschäftigung von Leiharbeitskräften bzw. Zustimmung zur Aus-
weitung des Budgets für Sachkosten für Dienstleistungen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Hauptfeststellungszeitpunkt, Grundsteuer, Grundsteuerreform,
Leiharbeitskraft, Gutachterausschuss
Ortsangabe
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