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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Donnerstag, 10. November 2022, 09:30 Uhr (Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Kommunalausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 5.

5.
Abteilung Recht und Verwaltung (RV) des Kommunalreferates (KR); - Durchführung von Umlegungsverfahren; Personalbedarf - Umsetzung der SoBoN-Novelle; Personalbedarf - Anwaltschaftliche Unterstützung zur Abwehr von Klagen, Durchsetzung von Ansprüchen sowie zur Erstellung von Rechtsgutachten Umsetzung des Eckdatenbeschlusses 2023 (KOMR-12, KOMR-64, KOMR-68)


20-26 / V 07761 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Personalbedarf bei einvernehmlichen gesetzlichen Umlegungsver- fahren u. a. wegen Mehraufwand bei Beteiligung der Landeshaupt- stadt München (LHM) als Planungsbegünstigte. Personalbedarf zur Umsetzung und Anwendung der SoBoN-Novel- le 2021 Finanzbedarf für Rechtsanwaltskosten zur Abwehr von Klagen, Durchsetzung von Ansprüchen und Beauftragung von Rechtsgut- achten Inhalt Darstellung der Entwicklungen bei Umlegungsverfahren und des daraus folgenden Personalbedarfs im KR Darstellung der Umsetzung und Anwendung der SoBoN-Novelle 2021 und das daraus folgenden Personalbedarfs im KR Darstellung des Finanzbedarfs für Rechtsanwaltskosten Gesamtkosten/ Gesamterlöse KOMR-12: dauerhaft 344.090 €/Jahr, einmalig 8.000 € KOMR-68: dauerhaft 116.922 €/Jahr, befristet 123.045 €/Jahr, ein- malig 5.000 € KOMR-64: dauerhaft 100.000 €/Jahr (Rechtsanwaltskosten) Entscheidungsvorschlag Der Stadtrat stimmt der dauerhaften Einrichtung von vier zusätzli- chen Stellen (4,0 VZÄ) für die Bewältigung der bei Umlegungen gegebenen Mehraufwände im KR zu. Die Unabweisbarkeit der Stellenzuschaltung wird anerkannt und die Finanzierung aus dem allgemeinen Finanzmittelbestand genehmigt. Im KR, Abteilung Recht und Verwaltung, Bereich Grundsatz, Sachgebiet Grundsatz und Enteigung (RV-G-GE) werden auf- grund der Umsetzung und Anwendung der SoBoN-Novelle 2021 bei KR-RV-G 1,5 VZÄ Stellen auf drei Jahre befristet eingerichtet sowie dauerhaft 0,25 VZÄ und im Bewertungsamt (BewA) dauer- haft 1,0 VZÄ zugeschaltet. Der Stadtrat stimmt der dauerhaften Bereitstellung von jährlich 100.000 € für Rechtsanwaltskosten zur Abwehr von Klagen, Durchsetzung von Ansprüchen und Beauftragung von Rechtsgut- achten zu. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Umlegungsverfahren; SoBoN-Novelle 2021; Personalbedarf; Rechtsanwaltskosten; Finanzhaushalt Ortsangabe -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)