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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 10. November 2022, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Kommunalausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 5.
5.
Abteilung Recht und Verwaltung (RV) des Kommunalreferates (KR);
- Durchführung von Umlegungsverfahren;
Personalbedarf
- Umsetzung der SoBoN-Novelle; Personalbedarf
- Anwaltschaftliche Unterstützung zur Abwehr von
Klagen, Durchsetzung von Ansprüchen sowie zur
Erstellung von Rechtsgutachten
Umsetzung des Eckdatenbeschlusses 2023
(KOMR-12, KOMR-64, KOMR-68)
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20-26 / A 03291 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Personalbedarf bei einvernehmlichen gesetzlichen Umlegungsver-
fahren u. a. wegen Mehraufwand bei Beteiligung der Landeshaupt-
stadt München (LHM) als Planungsbegünstigte.
Personalbedarf zur Umsetzung und Anwendung der SoBoN-Novel-
le 2021
Finanzbedarf für Rechtsanwaltskosten zur Abwehr von Klagen,
Durchsetzung von Ansprüchen und Beauftragung von Rechtsgut-
achten
Inhalt
Darstellung der Entwicklungen bei Umlegungsverfahren und des
daraus folgenden Personalbedarfs im KR
Darstellung der Umsetzung und Anwendung der SoBoN-Novelle
2021 und das daraus folgenden Personalbedarfs im KR
Darstellung des Finanzbedarfs für Rechtsanwaltskosten
Gesamtkosten/ Gesamterlöse
KOMR-12: dauerhaft 344.090 €/Jahr, einmalig 8.000 €
KOMR-68: dauerhaft 116.922 €/Jahr, befristet 123.045 €/Jahr, ein-
malig 5.000 €
KOMR-64: dauerhaft 100.000 €/Jahr (Rechtsanwaltskosten)
Entscheidungsvorschlag
Der Stadtrat stimmt der dauerhaften Einrichtung von vier zusätzli-
chen Stellen (4,0 VZÄ) für die Bewältigung der bei Umlegungen
gegebenen Mehraufwände im KR zu. Die Unabweisbarkeit der
Stellenzuschaltung wird anerkannt und die Finanzierung aus dem
allgemeinen Finanzmittelbestand genehmigt.
Im KR, Abteilung Recht und Verwaltung, Bereich Grundsatz,
Sachgebiet Grundsatz und Enteigung (RV-G-GE) werden auf-
grund der Umsetzung und Anwendung der SoBoN-Novelle 2021
bei KR-RV-G 1,5 VZÄ Stellen auf drei Jahre befristet eingerichtet
sowie dauerhaft 0,25 VZÄ und im Bewertungsamt (BewA) dauer-
haft 1,0 VZÄ zugeschaltet.
Der Stadtrat stimmt der dauerhaften Bereitstellung von jährlich
100.000 € für Rechtsanwaltskosten zur Abwehr von Klagen,
Durchsetzung von Ansprüchen und Beauftragung von Rechtsgut-
achten zu.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Umlegungsverfahren; SoBoN-Novelle 2021; Personalbedarf;
Rechtsanwaltskosten; Finanzhaushalt
Ortsangabe
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