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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 29. November 2022, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Kreisverwaltungsausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 2.
2.
Neue Plakatierungsverordnung für Wahlplakate in München erarbeiten
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20-26 / E 00528 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
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20-26 / E 00569 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
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20-26 / E 00745 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
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20-26 / A 03163 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Die Bürgerversammlung des 8. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe hat am 25.04.2022 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00528, die Bürgerversammlung des 9. Stadtbezirkes Neuhausen – Nymphenburg am 05.05.2022 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00569 und die Bürgerversammlung des 12. Stadtbezirkes Schwabing - Freimann am 05.07.202 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00745 beschlossen.
Die drei inhaltsgleichen Bürgerversammlungsempfehlungen zielen darauf ab, das Kreisverwaltungsreferat zu beauftragen, eine neue Plakatierungsverordnung für zukünftige Wahlen zu erarbeiten, die folgende Punkte beinhaltet:
Parteien sollen in Wahlzeiten (2 Monate vor einer Wahl) ausschließlich auf zentralen von der Stadt vorgegebenen Flächen Plakatwerbung anbringen dürfen. Um das gesamte Stadtgebiet mit ausreichenden Standorten für die Wahlwerbung abdecken zu können, sollen digitale und analoge Werbeflächen genutzt werden, die vom Referat für Arbeit und Wirtschaft vergeben werden.
Inhalt
Es werden die zu berücksichtigenden rechtlichen Vorgaben sowie die Vor- und Nachteile für eine Verkürzung des Plakatierungszeitraums vor Wahlen sowie für eine Vergabe von zentralen Flächen für Plakatwerbung dargelegt.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse -/-
Entscheidungsvorschlag
1. Vom Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen.
2. Eine Änderung der Plakatierungsverordnung wird abgelehnt.
3. Die Bürgerversammlungsempfehlungen Nr. 20-26 / E 00528 der Bürgerversammlung des 8. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe am 25.04.2022, Nr. 20-26 / E 00569 der Bürgerversammlung des 9. Stadtbezirkes Neuhausen - Nymphenburg am 05.05.2022 und Nr. 20-26 / E 00745 der Bürgerversammlung des 12. Stadtbezirkes Schwabing – Freimann am 05.07.2022 sind damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
4. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.