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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 6. Dezember 2022, 09:30 Uhr (Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 2.

2.
Umsetzung Bundesteilhabegesetz (BTHG) Teilhabeplanverfahren

20-26 / V 07555 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass • Umsetzung Bundesteilhabegesetz Inhalt • Das Bundesteilhabegesetz hat zum Ziel, für Bürger*innen mit Behinderungen Hilfen „wie aus einer Hand“ zu ermöglichen. • Das Stadtjugendamt hat damit in der neuen Rolle als Rehabilitationsträger gem. SGB IX die gesetzlich vorgegebenen Schritte – insbesondere Bedarfserkennung, Bedarfsermittlung und Durchführung des Teilhabeplanverfahrens - sicherzustellen. • Dafür sind personelle Ressourcen in der Operative der Sozialbürgerhäuser erforderlich. Gesamtkosten/Gesamterlöse • Die Kosten dieser Maßnahme betragen 587.522 Euro einmalig in 2023. • Die Kosten dieser Maßnahme betragen 573.322 Euro dauerhaft ab dem Jahr 2024. Entscheidungsvorschlag • Zustimmung zu den für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen Gesucht werden kann im RIS auch unter: • Rehabilitationsträger der Kinder- und Jugendhilfe • Reha-Träger • Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) Ortsangabe -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)