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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 6. Dezember 2022, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 2.
2.
Umsetzung Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Teilhabeplanverfahren
Kurzinfo:
Anlass
• Umsetzung Bundesteilhabegesetz
Inhalt
• Das Bundesteilhabegesetz hat zum Ziel, für Bürger*innen mit
Behinderungen Hilfen „wie aus einer Hand“ zu ermöglichen.
• Das Stadtjugendamt hat damit in der neuen Rolle als Rehabilitationsträger
gem. SGB IX die gesetzlich vorgegebenen Schritte – insbesondere Bedarfserkennung,
Bedarfsermittlung und Durchführung des Teilhabeplanverfahrens - sicherzustellen.
• Dafür sind personelle Ressourcen in der Operative der Sozialbürgerhäuser erforderlich.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
• Die Kosten dieser Maßnahme betragen 587.522 Euro einmalig in 2023.
• Die Kosten dieser Maßnahme betragen 573.322 Euro dauerhaft ab dem Jahr 2024.
Entscheidungsvorschlag
• Zustimmung zu den für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes erforderlichen
personellen und finanziellen Ressourcen
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
• Rehabilitationsträger der Kinder- und Jugendhilfe
• Reha-Träger
• Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und
Gesundheit (ICF)
Ortsangabe
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