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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 21. Dezember 2022, 09:00 Uhr (Niederschrift)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 78.

78.
Förderstunden im Unterrichtsfach Deutsch in allen Klassen der über drei Schuljahre aufsteigenden Teilzeitklassen in der Ausbildung zur Staatlich geprüften Kinderpfleger*in an der Städtischen Berufsfachschule für Kinderpflege

  • 14-20 / A 05879 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 06402 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 20-26 / A 03270 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

20-26 / V 07359 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Ab dem Schuljahr 2020/2021 wurde die Bildung von drei zusätzlichen Eingangsklassen an der o.g. BFS beschlossen. Diese wurden in der 3-jährigen Teilzeitausbildung eingerichtet, in der neben Müttern und Vätern auch inklusionsfähige Schüler*innen (lernschwächere Schüler*innen oder Schüler*innen mit Förderbedarf in Deutsch) beschult werden können. Im Vergleich zu den hohen sprachlichen Anforderungen in der Ausbildung und in den Prüfungen ist das Leistungsniveau der inkludierten Schüler*innen dieser Klassen deutlich niedriger, sodass hier zusätzliche Deutschförderstunden dringend notwendig sind, um möglichst viele Schüler*innen zum erfolgreichen Berufsabschluss zu führen. Inhalt: Um dem besonderen inhaltlichen und zeitlichen Förderbedarf dieser inklusiv geführten Klassen gerecht zu werden, sollen in jeder Klasse der 3-jährigen Teilzeitausbildung jeweils drei Deutschstunden zusätzlich als Pflichtunterricht angeboten werden. Gesamtkosten: Für die drei Eingangsklassen, die über drei Jahrgangsstufen aufsteigen, werden ab dem Schuljahr 2023/2024 jeweils drei zusätzliche Deutsch-Förderstunden benötigt. Im Vollausbau ergeben sich neun Klassen mit insgesamt 27 LWSt (gerundet 1,1 VZÄ). Summe zahlungswirksame Kosten: - in 2023 bis zu 37.888 € - ab 2024 bis zu 113.663 € Entscheidungsvorschlag: Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Einrichtung von 1,1 VZÄ Stellen sowie die Stellenbesetzung ab dem 01.09.2023 zu veranlassen. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Teilzeitausbildung zur Kinderpflegerin, Teilzeitausbildung zum Kinderpfleger, Teilzeitausbildung zur Kinderpfleger*in Ortsangabe: -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)